Abgeordnetenbestechung: Koalition blockiert – Schweitzer/Hitschler empört -Stellungnahme Gebhart

2. Juli 2013 | Kategorie: Politik regional

 

Abstimmungsergebnis zur Gesetzesinitiative der SPD.
Foto: SPD

Südpfalz – Der SPD-Kreisvorsitzende SÜW und Sozialminister Alexander Schweitzer und SPD-Bundestagskandidat Thomas Hitschler üben harte Kritik an der Bundesregierung.

Alexander Schweitzer, Minister und SÜW-Abgeordneter.

Diese hatte eine von der SPD vorgeschlagene Gesetzesinitiative zur Bekämpfung von Abgeordnetenbestechung platzen lassen. „Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat in dieser Woche ein für unser Land wichtiges Gesetz scheitern lassen. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Koalitionsfraktionen dagegen gestimmt haben“, sagten die beiden südpfälzer Sozialdemokraten.

„Deutschland hat schon vor Jahren völkerrechtliche Übereinkommen über globale Standards bei der Korruptionsstrafbarkeit und der Abgeordnetenbestechung unterzeichnet, aber nie umgesetzt. Woher kommt die Angst der schwarz-gelben Bundesregierung vor dem Anti-Korruptionsgesetz?“, so Schweitzer.

Mit „fadenscheinigsten Begründungen“ sei die Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung abgelehnt worden. Damit habe die schwarz-gelbe Koalition verhindert, dass das deutsche Parlament für Deutschland in dieser Wahlperiode doch noch eine Regelung zur Bekämpfung von Abgeordnetenbestechung auf den Weg bringen könne.

„Mehr als 150 Länder haben das Antikorruptionsübereinkommen umgesetzt! Alle unsere Nachbarländer wie Schweden, Niederlande, Norwegen und viele weitere haben es uns vorgemacht. Deutschland ist eines der letzten Länder dieser Erde, das die UN-Konvention gegen Korruption noch nicht umgesetzt hat“, kritisierte auch der Chef der südpfälzischen SPD, Thomas Hitschler.

Thomas Hitschler, SPD-Bundestagskandidat.

Nachdem die Regierungskoalition die Abstimmung über den SPD-Gesetzesentwurf zur Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung permanent durch Vertagung im Rechtsausschuss verhindert habe, sei sie letztendlich von der SPD-Bundestagsfraktion mit Hilfe der Geschäftsordnung zur namentlichen Abstimmung im Plenum gezwungen worden.

„Die namentliche Abstimmung war ein geschickter Kniff, um dieses unsägliche Verhalten anzuprangern. Abgeordnetenbestechung darf nicht salonfähig werden, sondern muss gesetzlich geahndet werden. CDU/CSU und FDP-Abgeordnete haben geschlossen gegen die Bestrafung von Bestechlichkeit gestimmt.“

 Peinlich sei dies, und auch für so manchen Vertreter der Koalition Grund, sich öffentlich zu schämen, meinen Schweitzer und Hitschler. (red)

 

Thomas Gebhart (CU): Fraktionsübergreifende Initiative ist die beste Lösung“

Dr. Thomas Gebhart (CDU), MdB.

Der südpfälzische Bundestagsabgeordnete der CDU, Dr. Thomas Gebhart,  nimmt zu den Vorwürfen Stellung und plädiert für eine parteiübergreifende Lösung bei der Bestrafung von Abgeordnetenbestechung:

„Klar ist, wir brauchen Transparenz.“ Bereits seit 1994 stehe der Kauf und Verkauf der Stimme eines Abgeordneten für eine Wahl oder Abstimmung nach § 108e StGB unter Strafe.

„Eine Erweiterung des Straftatbestandes – wie von der SPD gefordert – war bereits Gegenstand einer Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages. Die Sachverständigen kamen darin zum Ergebnis, dass noch verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Fragen zu klären sind. Diese betreffen insbesondere die Verhältnismäßigkeit der freien Mandatsausübung und des Bestrafungsrisikos“, so Gebhart.

Der CDU-Politiker spricht sich für eine fraktionsübergreifende Initiative in der Frage der Abgeordnetenbestechung in der nächsten Legislaturperiode. (red)

 

 

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