
Symbolbild: Pfalz-Express
Kreis Germersheim – Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2020 beschlossen, den Strukturbeitrag zur Finanzierung von Schwimmbädern im Landkreis Germersheim in den Haushalt zu verankern.
In den Haushaltsplan wird nun ein Haushaltstitel `Strukturbeitrag Schwimmbäder´ in Höhe von 500.000 Euro jährlich aufgenommen. „Das ist eine guter Schritt und eine gute Nachricht für alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, vor allem auch für alle Schulen und schwimmsporttreibenden Vereine. Schwimmen ist eine lebenswichtige Fähigkeit, die alle Kinder lernen sollten“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Der Kreis mache mit diesem Ansatz den Weg frei für die dauerhafte Förderung der Schwimmbäder im Kreis und für verbesserte Möglichkeiten des Schwimmenlernens.
Angestoßen wurde dies in Ergänzung zum bisherigen Prüfantrag an die Kreisverwaltung durch einen gemeinsame Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FWG. Auch wurde die Kreisverwaltung beauftragt, ein Konzept für die Verwendung und den Abruf von Geldern zu erstellen. Außerdem will die Verwaltung weitere Gespräche mit den Bürgermeistern aufnehmen mit dem Ziel, eine intensive kreisweite Zusammenarbeit im Bereich Schwimmbadförderung zu erreichen.
„Das Innenministerium hat uns klar informiert, dass Bau und Sanierung von Freizeitschwimmbädern nicht die Aufgabe des Landkreises, sondern der Gemeinden ist. Damit wir als Landkreis ebenfalls die Schwimmbäder substanziell fördern können, was wir auch klar wollen, benötigen wir einen rechtssicheren Weg. Wir müssen und werden daher sehr zügig eine Förderrichtlinie erarbeiten und diese mit den zuständigen Ministerien und Aufsichtsbehörden abstimmen“, so Brechtel.
Mit der Umsetzung eines weiteren Beschlusses des Kreistages soll es der Stadt Wörth erleichtert werden, die erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen, um ihr Hallenbad problemlos zu sanieren. Brechtel: „Wir werden schnellstmöglich 10 Mio. Euro, die der Kreis vor einigen Jahren von der Stadt Wörth geliehen hat, zurückzahlen. Unabhängig davon sollte die Stadt Wörth als finanzstärkste Gemeinde im Kreis in der Lage sein, ebenso wie andere Kommunen ihrer Aufgabe nachzukommen und ihr Hallenbad zu sanieren.“
Für den Kreis würde die freiwillige Rückzahlung des Darlehens (die Zustimmung der Stadt Wörth vorausgesetzt), bedeuten, dass mit der Rückzahlung deutlich günstigere Darlehen aufgenommen werden könnten und künftig eine wesentlich geringere Zinsbelastung bestünde. „Diese Entscheidung bringt einen dreifachen Nutzen – für den Kreis, für die Stadt Wörth und auch für die Bürgerinnen und Bürger, die sich über den Erhalt und die Sanierung des Wörther Hallenbades freuen können. Letzteres setzt einen entsprechenden Beschluss des Stadtrates der Stadt Wörth voraus“, so der Landrat.

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