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10-Jährige In Edenkoben entführt: Anklage gegen 62-jährigen vorbestrafter Sexualstraftäter erhoben

18. Dezember 2023 | Kategorie: Allgemein, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Regional, Regional

Großer Saal im Landgericht Landau.
Foto: Pfalz-Express/Ahme

Landau/Neustadt/Edenkoben. Die Staatsanwaltschaft Landau hat gegen einen inzwischen 62-jährigen Mann aus Neustadt, der am 11. September 2023 in Edenkoben ein 10-jähriges Mädchens entführt und sexuell missbraucht haben soll, Anklage am Landgericht Landau erhoben.

Dem Mann wird in der Anklageschrift zur Last gelegt, am Morgen des 11. September 2023 gegen 7.40 Uhr sein Auto auf einem regelmäßig von Schulkindern genutzten Feldweg in der Nähe des Schulzentrums abgestellt zu haben, „wobei davon auszugehen sei, dass er bereits zu diesem Zeitpunkt die Absicht gehabt habe, ein Kind in seine Gewalt zu bringen“, so die Leitende Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig.

Sexueller Missbrauch

Als wenig später das 10-jährige Mädchen alleine an seinem Auto vorbeilief, packte er das ihm bis dahin unbekannte Kind und drückte das Mädchen, das erfolglos versuchte, sich zur Wehr zu setzen, in sein Auto. Er fuhr dann zu einem von ihm zuvor ausgewählten leerstehenden Gebäude im Landkreis Bad Dürkheim, wo es zu dem sexuellen Missbrauch gekommen sein soll.

Oberstaatsanwältin Möhlig: „Als der Angeschuldigte gegen 9.40 Uhr mit dem Mädchen zurück Richtung Edenkoben fuhr, um das Kind in der Nähe der Schule abzusetzen, wurde sein Auto unweit des Kreisverkehrs zwischen Maikammer und Edenkoben auf der L 516 durch Polizeibeamte im Rahmen der bereits laufenden intensiven Fahndungsmaßnahmen aufgespürt. Sie nahmen sofort die Verfolgung des Angeschuldigten auf, der sein Fahrzeug nachdem er die Polizeiautos bemerkt hatte, stark beschleunigte.“

Flucht mit Höchstgeschwindigkeit

In der Anklageschrift wird dem Mann zur Last gelegt, auf seiner Flucht durchgehend mit der jeweils möglichen Höchstgeschwindigkeit sowie grob verkehrswidrig und rücksichtslos“ gefahren zu sein, so Möhlig. Damit wollte er die Entdeckung des Mädchens in seinem Auto und die Aufdeckung seiner Straftat zu verhindern.

Der Angeschuldigte flüchtete über Kirrweiler, Venningen und Großfischlingen auf die A65 bis zu seiner Festnahme auf der B9 kurz nach der Ausfahrt Kandel-Süd. Dabei soll er unter anderem eine von der Polizei errichtete Straßensperre über den Gehweg umfahren, einen vor ihm verkehrsbedingt wartenden PKW gerammt und mehrere Verkehrsteilnehmer und natürlich das in seinem Auto sitzende Mädchen gefährdet haben.

Sowohl die Autofahrerin, deren Fahrzeug der Angeschuldigte rammte, als auch ein Fahrradfahrer, der durch den Luftdruck, den der an ihm vorbeirasende PKW des mutmaßlichen Kinder-Vergewaltigers verursachte, das Gleichgewicht verlor und zu Boden fiel, wurden leicht verletzt.

Weitere Straftaten des Angeschuldigten

Neben den Sexual- und Verkehrsstraftaten vom 11. September 2023 legt die Staatsanwaltschaft dem Angeschuldigten in der Anklage weitere Straftaten zur Last. So soll er unter anderem sieben Verstöße gegen Weisungen begangen haben, die ihm das Landgericht Frankenthal im Rahmen der Führungsaufsicht erteilt hatte.

Die Führungsaufsicht war eingetreten, nachdem der Angeschuldigte am 14. Juli 2023 nach vollständiger Verbüßung einer mehrjährigen Haftstrafe aus dem Gefängnis entlassen worden war. So soll er der gerichtlichen Weisung, sich bei einer therapeutischen Einrichtung vorzustellen, nicht nachgekommen sein. Außerdem soll er entgegen des richterlich angeordneten Verbots ein internetfähiges Handy besessen und genutzt haben.

Kontakt zu Minderjährigen aufgenommen

In drei Fällen soll der Mann aktiv Kontakt zu Minderjährigen aufgenommen haben, obwohl ihm dies ausdrücklich untersagt war. Und schließlich soll er sich in zwei Fällen – ebenfalls entgegen des richterlichen Verbots – auf dem Schulgelände des Schulzentrums Edenkoben aufgehalten und dort Schülerinnen und Schüler beobachtet haben.

Der 62-Jährige, der sich weiterhin in Untersuchungshaft befindet, hat in seiner Vernehmung bisher lediglich eingeräumt, „sich des Mädchens am 11.09.2023 bemächtigt zu haben“.

Für die Allgemeinheit gefährlich

Die Staatsanwaltschaft Landau geht auf der Grundlage eines eingeholten Sachverständigengutachtens davon aus, dass der bereits erheblich und auch wegen Sexualstraftaten einschlägig vorbestrafte Angeschuldigte für die Allgemeinheit gefährlich ist und strebt daher neben der Verhängung einer Freiheitsstrafe zudem die Anordnung der Unterbringung des Mannes in der Sicherungsverwahrung an.

Jugendschutzsache zur Jugendschutzkammer des Landgerichts Landau

Da es sich bei dem Opfer der Sexualtat um ein Kind handelt, wurde die Anklage als Jugendschutzsache zur Jugendschutzkammer des Landgerichts Landau erhoben. Diese hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.

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