Montag, 29. April 2024

Weitere Kontaktbeschränkungen ab 28. Dezember

27. Dezember 2021 | Kategorie: Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Regional

Foto: Pfalz-Express

Kreis Germersheim – Um die Welle mit der Omikron-Variante zu bremsen, sieht die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes ab dem 28. Dezember 2021 weitere Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum vor.

Diese betreffen auch Geimpfte und Genesene. Private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen sind ab dann nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs sind davon ausgenommen.

Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, ist das Treffen auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes begrenzt.

Im öffentlichen Raum gilt bereits seit dem 4. Dezember, dass ein gemeinsamer Aufenthalt von nicht-immunisierten (ungeimpften) Personen nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstandes gestattet ist.

Die Kreisverwaltung bittet die Menschen im Landkreis Germersheim, sich unbedingt an diese Regeln zuhalten und möglichst jeden vermeidbaren Kontakt auch wirklich zu unterlassen. „Es ist davon auszugehen, dass durch die Virusvariante Omikron die Infektionen und damit auch Quarantäne-Fälle so stark steigen werden, dass es zu erheblichen Personalausfällen kommen kann. Das gilt zum Beispiel für Krankenhäuser, Arztpraxen oder auch in der Lebensmittelversorgung. Bitte helfen Sie mit, eine Überlastung der kritischen Infrastrukturen zu vermeiden“, appelliert Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Die Beschränkungen gelten landesweit. Die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz und viele Informationenrund gibt es auf www.corona.rlp.de.

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