Sonntag, 13. Oktober 2024

Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht, Schließungen – Die neuen Corona-Maßnahmen im Überblick

25. November 2020 | Kategorie: Nachrichten, Politik

Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin  – Die am Mittwoch von Bund und Ländern beschlossenen Corona-Maßnahmen für Dezember bringen strengere Kontaktbeschränkungen. Die bereits für November beschlossenen Regeln werden prinzipiell bis zum 20. Dezember bundesweit verlängert, wie es im 15-seitigen Beschlusspapier heißt.

Die auf Grund dieses Beschlusses geschlossenen Betriebe und Einrichtungen bleiben damit zunächst weiterhin geschlossen, Übernachtungsangebote im Inland werden weiter nur für nicht-touristische Zwecke erlaubt.

Maske auch bei der Arbeit

Die Maskenpflicht wird erweitert und gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen.

Jede Person muss in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder bei Besuchs- oder Kundenverkehr zugänglich sind, eine Mund-Nasen- Bedeckung zu tragen. Darüber hinaus gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten, so auch an Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten.

In Arbeits- und Betriebsstätten muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, außer an Plätzen, sofern ein Abstand von 1,5 Meter zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann.

In Einrichtungen mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm darf sich höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche, auf darüber hinausgehenden Flächen höchstens eine Person pro 20 qm Verkaufsfläche aufhalten. Für Einkaufszentren wird die jeweilige Gesamtverkaufsfläche angesetzt.

Maximal fünf Personen bei privaten Zusammenkünften

Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Fall auf maximal 5 Personen über 14 Jahren beschränkt – außer in Schleswig-Holstein, wo die bisherigen Regeln weitergelten.

Hochschulen und Universitäten sollen mit gewissen Ausnahmen auf digitale Lehre umstellen.

Weihnachten bis Silvester: Vom 23. Dezember bis 1. Januar sind Treffen im engsten Familien- oder Freundeskreis möglich bis maximal 10 Personen über 14 Jahren.

Religiöse Zusammenkünfte mit „Großveranstaltungscharakter“ sollen vermieden werden. An Silvester wird auf belebten Plätzen und Straßen die Verwendung von Pyrotechnik untersagt, auch öffentliche Feuerwerke sind untersagt. Im privaten Bereich darf man jedoch seine Böller und Raketen zünden.

Kitas und Schulen bleiben grundsätzlich offen

Kitas und Schulen bleiben geöffnet. Im Schulbereich gilt in Regionen mit einer Inzidenz von deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner auf dem Schulgelände ab Klasse 7 für alle Personen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung.

Schulen ohne Infektionsgeschehen können hiervon ausgenommen werden. Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Grundschulen und Klassen 5 und 6 kann eingeführt werden. Bei einen Infektionsgeschehen mit einer Inzidenz oberhalb von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche sollen darüber hinaus weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung in den älteren Jahrgängen ab Jahrgangsstufe 8 (außer Abschlussklassen) „schulspezifisch umgesetzt werden“. Schülerfahrten und internationaler Austausch bleiben grundsätzlich untersagt.

Die November-Hilfen für betroffene Unternehmen und Selbstständige sollen im Dezember durch den Bund fortgeführt werden. Der Bund will außerdem für „vulnerablen Gruppen“ im Dezember gegen eine Eigenbeteiligung eine Abgabe von insgesamt 15 FFP2-Masken ermöglichen.

Die Sozialversicherungsbeiträge sollen bei maximal 40 Prozent stabilisiert werden, indem darüber hinausgehende Finanzbedarfe aus dem Bundeshaushalt gedeckt werden.

Die Deutsche Bahn soll die Sitzplatzkapazität im Fernverkehr um über 20 Millionen Platzkilometer pro Tag erhöhen. Die Reservierbarkeit der Sitzplätze wird parallel dazu beschränkt. Vor Weihnachten wollen Bund und Länder erneut beraten, ob eine Verlängerung in den Januar notwendig ist. (dts Nachrichtenagentur/red)

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