Freitag, 19. April 2024

Speyer: Maskenpflicht in Straßen in der Stadtmitte

18. November 2020 | Kategorie: Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer

Quelle: Stadtverwaltung Speyer

Speyer – Die Stadt hat eine Allgemeinverfügung zur Verminderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV2) erlassen.

Die neuen Regelungen sollen ab Mittwoch, 18. November 2020, in Kraft treten. „Leider ein notwendiger Schritt angesichts der steigenden Infektionszahlen“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler (SPD).

Gegenstand der Allgemeinverfügung ist die Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zwischen 8 Uhr und 20Uhr im Bereich folgender öffentlicher Straßen und Plätze zu tragen:

Maximilianstraße einschließlich Domplatz und Postplatz, Korngasse sowie folgende Seitenstraßen: Karmelitergasse bis Ecke Große Gailergasse, Schulplätzel, Roßmarktstraße bis Ende Hellergasse, Antoniengasse, Karlsgasse, Heydenreichstraße bis Ecke Kutschergasse/Hellergasse, Kutschergasse, Rosengasse, Kleine Sämergasse, Große Sämergasse, Schulergasse, Schustergasse, Grasgasse, Flachsgasse, Schrannengasse, Salzgasse, Bechergasse, Wormser Gäßchen, Ledergäßchen, Krautgäßchen, Eichgäßchen, Predigergasse, Kornmarkt, Neugasse, Wormser Straße zwischen Maximilianstraße und Willy-Brandt-Platz, Gutenbergstraße, Luzerngasse, Löffelgasse und Löffelgassenparkplatz.

Das soll dazu dienen, dass an sogenannten „engen Bereichen“ in der Innenstadt der Abstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Ein pauschaler Erlass für den öffentlichen Bereich sei aufgrund der Verhältnismäßigkeit nicht möglich und daher auch nicht vorgesehen, so die Stadt.

Weitere Anordnungen

  • Bei der Erwachsenenbildung, beruflichen Bildung oder Weiterbildung und in privaten Bildungseinrichtungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht zu tragen.
  • Außerdem soll es Verkaufsstätten und ähnlichen Einrichtungen an jedem Wochentag in der Zeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr untersagt werden, alkoholhaltige Getränke abzugeben.
  • Darüber hinaus soll für Alten- und Pflegeheime eine Zutrittsbeschränkung gelten, wonach Bewohner pro Tag nur noch Besuch von einer Person für eine Besuchszeit von einer Stunde erhalten dürfen.

Die übrigen Regelungen der 12. Corona-Bekämpfungsverordnung (12. CoBeLVO) sowie weitergehende Regelungen in Hygienekonzepten (§ 1 Abs. 9 der 12. CoBeLVO) bleiben unberührt.

„Leider sind die Fallzahlen in Speyer derzeit so hoch, dass wir mittlerweile die meisten Neuinfektionen in Rheinland-Pfalz zu verzeichnen haben. Wir nehmen die Lage sehr ernst und wollen mit der Allgemeinverfügung weitere Maßnahmen erlassen, um die Zahlen zu senken“, erklärt Oberbürgermeisterin Seiler.

So schlagen sich unter anderem die Infektionen in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) wie auch eine große Anzahl an Infektionen in Seniorenheimen und auch in Schulen in dem aktuellen Inzidenzwert von 367,9 nieder (Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen). Zudem wurden vom zuständigen Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises in der vergangenen Woche etliche Fälle nacherfasst. Obwohl die Stadt Kenntnisse von den oben genannten Hot-Spots hat, bleibt das Infektionsgeschehen nach Auskunft des Gesundheitsamtes leider weiterhin sehr diffus.

Auch die erneute Inbetriebnahme des Abstrichzentrums in der Halle 101 hat zahlreiche asymptomatische Fälle aufgedeckt. „Diese Strategie und das verstärkte Testen ist mit Sicherheit der richtige Weg, denn auf diese Weise können Infektionsfälle rechtzeitig erkannt und Infektionsketten unterbrochen werden. Dass das Infektionsgeschehen in den vergangen Tagen so rapide angestiegen ist, hat uns gezeigt, dass es höchste Zeit ist zu reagieren und Maßnahmen zu ergreifen, die kurze Entscheidungswege erfordern und dennoch effektiv sind“, so die Stadtchefin.

Da auch Kindertagesstätten immer mehr Infektionsfälle verzeichnen müssen, wird für die Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft die Verpflichtung und in freier Trägerschaft die Empfehlung ausgesprochen, feste, voneinander getrennte Gruppen zu bilden, um den Kontakt zwischen Kindern und pädagogischen Fachkräften zu reduzieren.

Bürgermeisterin Monika Kabs konstatiert: „Dieser Schritt ist uns nicht leicht gefallen, da wir uns bewusst sind, dass damit voraussichtlich der tägliche Betreuungsumfang reduziert werden wird, was für viele Familien eine Herausforderung darstellt. Ziel ist es aber, die Betreuung der Kinder in Kindertagesstätten aufrecht zu erhalten, weshalb ich die Eltern um Verständnis bitte, die eingeleiteten Maßnahmen als Risikominimierung anzusehen. Wenn die Maßnahmen wirken und die Zahlen sinken, werden wir die Betreuung umgehend wieder anpassen.“

 

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