Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz: Verbraucherzentrale gibt Tipps für eine korrekte Handhabung

23. April 2020 | Kategorie: Rheinland-Pfalz, Verbraucher-Tipps

Symbolbild: dts Nachrichtenagentur

Rheinland-Pfalz. In Rheinland-Pfalz gilt ab dem 27. April eine Maskenpflicht. Im ÖPNV und beim Einkaufen muss dann eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine sogenannte Alltagsmaske getragen werden.

Ob Einweg, einfache oder selbstgenähte Maske, beim Tragen und Waschen gibt es einiges zu beachten. Informationen bietet die Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/coronamasken.

Einfache Textilmasken, die Mund und Nase bedecken, halten zwar keine Viren ab. Aber sie können die Gefahr einer Infektion anderer im Nahbereich verringern. Mund-Nase-Masken helfen dabei, dass Feuchtigkeit aus dem Atem, vom Sprechen oder durch Niesen und Husten nicht so weit in die Umgebung verteilt wird. Wichtig dabei ist der richtige Umgang mit der Maske.

Die Verbraucherzentrale gibt einige Tipps zur Handhabung der Mund-Nasen-Bedeckung:

  1. Masken aus Stoff sollten mehrlagig sein, Mund und Nase bedecken und an den Rändern gut anliegen.
  2. Die Maske sollte möglichst nur an den Bändern und nur mit sauberen Händen berührt werden. Nach Gebrauch sollte sie so aufgehängt werden, dass sie nichts berührt und gut trocknen kann.
  3. Wie die eigene Zahnbürste sollte auch eine Mund-Nase-Maske mit niemandem geteilt und am besten markiert werden.
  4. Die Innenseite sollten am besten überhaupt nicht berührt werden. Beim Wiederanziehen sollten die Bänder möglichst weit hinten angefasst werden.
  5. Falls die Innenseite mit Kontaminationen von außen verunreinigt sein könnte, sollten Einwegartikel im Hausmüll entsorgt und (selbstgenähter) Mehrweg-Schutz aus Stoff bei mindestens 60 Grad Celsius mit normalem Voll-Waschmittel gewaschen werden.

Beim Kauf im Internet sollte auf die Seriosität des Anbieters geachtet und keine überzogenen horrenden Preise gezahlt werden. Tipps zum Entlarven von Fake-Shops bietet die Verbraucherzentrale unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/digitale-welt/onlinehandel/abzocke-online-wie-erkenne-ich-fakeshops-im-internet-13166

Medizinische Masken werden in Krankenhäusern, Praxen und anderen medizinischen Einrichtungen dringend benötigt. Deshalb sollten sie nicht durch Käufe von Verbrauchern zusätzlich verknappt werden.

Unabhängig vom Tragen einer Maske gelten weiterhin die grundlegenden Regeln: Mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Menschen einhalten, regelmäßig nach jeder Berührung von Flächen und Gegenständen außerhalb der eigenen vier Wände die Hände gründlich waschen und in ein Einweg-Taschentuch oder die Armbeuge niesen. (VZ-RLP)

 

 

 

 

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