Donnerstag, 25. April 2024

Weihnachtsprävention 2019: Berauschendes Weihnachtsfest vernünftig feiern

Polizeiautobahnstation Ruchheim gibt Tipps

22. Dezember 2019 | Kategorie: Familie, Ludwigshafen, Recht, Rheinland-Pfalz, Sonstiges

Berauschendes Weihnachtsfest vernünftig feiern.
Quelle: PK’in Rogel

Ludwigshafen. Advent bedeutet Ankunft. Dass Weihnachten nicht mehr fern ist, erkennt jeder an der vierten brennenden Kerze am Adventskranz. Eine anstrengende, aber auch schöne Adventszeit neigt sich dem Ende. Ein aufregendes Jahr liegt hinter uns und nur noch Weihnachten und Silvester vor uns.

Die Polizeiautobahnstation Ruchheim möchte Allen anlässlich der noch bevorstehenden Feste die Gefahren von Alkohol im Straßenverkehr näher bringen und wünscht dazu ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten, bestenfalls nüchternen, Rutsch ins neue Jahr. .

„Wer sich zum Festessen mehr als 1 – 2 Gläser gönnt, egal ob Wein oder Bier, sollte unbedingt auf öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi ausweichen, als sich selbst hinter das Steuer zu setzen.

Abgesehen von Ihrem Führerschein riskieren Sie vor allem Ihre Gesundheit und die anderer Verkehrsteilnehmer. Sollten Sie tatsächlich einen Verkehrsunfall unter dem Einfluss von Alkohol verursachen, verlieren Sie nicht nur Ihren Führerschein, sondern auch jede Menge Geld, da die meisten Versicherungen unter diesen Umständen den angerichteten Schaden nicht bezahlen werden.

Das wäre alles Andere als eine schöne Bescherung. Auch wenn wir Ihnen ein berauschendes Weihnachtsfest wünschen, appellieren wir an Ihre Vernunft und erläutern daher noch einmal die gesetzlichen Promillegrenzen: Wenn Sie einen Verkehrsunfall verursachen und hierbei über 0,3 Promille Alkohol im Blut haben, begehen Sie eine Straftat.

Sollten Sie ohne Verkehrsunfall mit einem Promillewert zwischen 0,5 – 1,09 in einer Verkehrskontrolle auffallen, wäre dies eine Ordnungswidrigkeit. Hier erwarten Sie beim ersten Mal ein 1-monatiges Fahrverbot und ein Bußgeld von 500 Euro.

Ab 1,1 Promille spricht man von der „absoluten Fahruntüchtgkeit“ bei Kraftfahrzeugführern. Die rechtlichen Konsequenzen sind ein Fahrverbot von mindestens 6 Monaten und eine Geldstrafe, die individuell festgelegt werden, da es sich um eine Straftat handelt. Ebenso verhält es sich auch auf dem Fahrrad, eine „absolute Fahruntüchtigkeit“ erreicht man, wenn die 1,6 Promillegrenze überschritten wird.

Das Unfallrisiko ist mit Alkohol 10 mal größer, daher empfehlen wir ganz auf Alkohol zu verzichten, um eine sichere Ankunft zu erreichen.“

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