
Die Hatzenbühler Einwohner fühlen sich vom Durchgangsverkehr in den engen Straßen belästigt. Foto: Stephan Funke/ www.FlyFunke.de
Hatzenbühl – Wie das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur der Landtagsabgeordneten Schleicher-Rothmund auf Nachfrage mitteilte, hat die Kreisverwaltung Germersheim den Landesbetrieb Mobilität mit der Planung einer Ortsumgehung im Zuge der Kreisstraße K 10 beauftragt, um die Ortslage Hatzenbühl vom Durchgangsverkehr zu entlasten.
Auf Grundlage von verschiedenen Planungskonzepten favorisiert der LBM zusammen mit den betroffenen Kommunen eine Planungsvariante. Wegen des noch frühen Planungsstadiums kann derzeit aber zu einem möglichen Umsetzungszeitraum noch keine Aussage getroffen werden.
Betroffene Bürger hatten bei der Abgeordneten angefragt, warum die aus ihrer Sicht unerträgliche Verkehrssituation in dem Tabakdorf nicht endlich verbessert würde, warum die nützliche, provisorische Fußgängerampel zügig wieder abgebaut worden sei.
Barbara Schleicher-Rothmund: „Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die Entscheidung, wo und welche Verkehrszeichen (Stichwort Tempo 30-Zone) anzubringen und zu entfernen sind, der jeweils örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde unmittelbar obliegt. Im vorliegenden Fall ist also die Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim als örtliche Straßenverkehrsbehörde auch für die Prüfung und Entscheidung zur Einrichtung von Geschwindigkeitsbeschränkungen in den Straßen der Gemeinde Hatzenbühl zuständig. Die Klassifizierung einer Straße spielt dabei keine Rolle. Bei der Aufstellung von Verkehrszeichen und Einrichtung von Geschwindigkeitsbeschränkungen haben die Straßenverkehrsbehörden die bundeseinheitlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung zu beachten.“
Im Fall von Hatzenbühl wurde zur Klärung der Frage im letzten Jahr von der Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung das nach der StVO vorgesehene Anhörverfahren unter Beteiligung der Straßenbaubehörde, der Kreisverwaltung Germersheim und der Polizeiinspektion Wörth durchgeführt, so das Ministerium in Mainz. Die örtlich zuständigen Dienststellen seien dabei einvernehmlich zu dem Ergebnis gelangt, dass die Voraussetzungen für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für die Ortsdurchfahrt von Hatzenbühl nicht gegeben sind.
Auch die von der Polizei durchgeführte Betrachtung der Unfalllage und die bisher erfolgten Geschwindigkeitsmessungen sind als unauffällig eingestuft worden. Vor diesem Hintergrund hatte die Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim als örtlich verantwortliche Straßenverkehrsbehörde die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung in der Ortsdurchfahrt Hatzenbühl im letzten Jahr abgelehnt.
In Bezug auf den Wunsch nach einer Lkw-Sperrung der Ortsdurchfahrt hatte der Landesbetrieb Mobilität bereits im Jahr 2005 eine Beurteilung des Lkw-Durchgangsverkehrs von Hatzenbühl auf der Grundlage einer Verkehrszählung vorgenommen. Im Ergebnis hatte er der Verbandsgemeinde seinerzeit mitgeteilt, dass wegen der geringen Belastung durch Lkw eine Sperrung eine kaum nachweisbare Wirkung hat.
Auch eine weitere Untersuchung im Auftrag der Gemeinde Hatzenbühl im Jahr 2006 führte zu keiner anderen Bewertung. Wie die örtlichen Behörden mitteilen, ist dieser Sachverhalt nach wie vor aktuell. Schleicher-Rothmund: „Ohne Zweifel ist eine gefühlte Belastung nicht durch anderslautende Zahlen aus der Welt zu schaffen. Wir müssen bei diesem Thema „dran bleiben“ und wo es geht, die geplante Ortsumgehung vorantreiben.“ (red)

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