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Barbara Schleicher-Rothmund zu Tempo 30 in Wörth: Stadt muss prüfen und entscheiden

29. Juli 2013 | Kategorie: Kreis Germersheim, Politik regional

Enge Straßen, viele Biegungen: Die Bürgerinitiative drängt auf Tempo 30-Zone.
Bild: scsh/Stadt Wörth

Wörth – Das Innenministerium Rheinland-Pfalz teilte der Landtagsabgeordneten und parlamentarischen Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion, Barbara Schleicher-Rothmund, mit, dass nicht der Landesbetrieb Mobilität (LBM), sondern die Stadt Wörth die Einrichtung eines Tempolimits von 30 km/h in der Luitpold- und Ludwigstraße (L 540) prüfen und abschließend entscheiden muss.

Teilabschnitte der L 540 wurden bereits im Rahmen des Straßenverkehrsrechts mit einem Tempo 30-Limit belegt. Für die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen im innerörtlichen Bereich ist jedoch die Stadt Wörth zuständig.

Die Stadt kann ein Tempolimit anordnen, „wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt“ (Paragraph 45 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung).

Der LBM führte im April dieses Jahres bereits eine Geschwindigkeitsmessung in der Luitpold- und Ludwigstraße durch. Diese ergab, dass dort das Geschwindigkeitsniveau zwischen 32 und 43 km/h liege. Unabhängig von der Zuständigkeit der Stadt Wörth in dieser Sache wird es demnächst ein klärendes Gespräch zwischen dem LBM, der Stadt, und der Bürgerinitiative Wörth geben.

„Trotz der Geschwindigkeitsmessung habe ich als Autofahrerin so manchmal den Eindruck, dass die enge Altortlage von Wörth von manchen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern recht zügig durchfahren wird“, so Schleicher-Rothmund abschließend. (red)

 

 

 

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