Wirtschaftsministerium: Vorerst keine endgültige Stilllegung des Landauer Geothermiekraftwerks

28. März 2014 | Kategorie: Allgemein, Landau, Regional

Besucher bei einem Rundgang durch das Geothermiekraftwerk.
Foto: Ahme

Mainz/Landau – Forderungen aus Landau, wonach vom Land eine verbindliche Stilllegung des Geothermiekraftwerks in Landau betrieben werden soll, weist die Sprecherin des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung zum jetzigen Zeitpunkt zurück.

„Eine Stilllegung wäre nur dann möglich, wenn für das Kraftwerk die Zulassungsvoraussetzungen nach Bundesberggesetz nicht mehr gegeben wären. Das wird von den zuständigen Landesbehörden derzeit geprüft. Erst nach Abschluss der Prüfungen lässt sich sagen, wie es weiter geht.“ Die Stadt Landau hatte seinerzeit die Baugenehmigung für das Geothermiekraftwerk erteilt.

Auch die Frage einer möglichen dritten Bohrung werde nach den Vorschriften des Bundesberggesetzes geprüft. Seit Mitte 2013 liege zwar ein entsprechender Antrag des Kraftwerkbetreibers für die Bohrung vor, der jedoch in wesentlichen Punkten vom Kraftwerksbetreiber zu überarbeiten und daher nicht entscheidungsreif sei.

Hintergrund ist die Ursachensuche für die erheblichen Bodenhebungen im Umfeld des Geothermiekraftwerkes in Landau, die für Beunruhigung sorgen. Das Kraftwerk wurde deshalb vorerst still gelegt.

Seit Anfang Februar untersucht die Stadt Landau unter Mitwirkung des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz die Ursachen für die Bodenhebungen. Über den Fortgang dieser Untersuchungen der Aufsichtsbehörden wird auf den Internetseiten www.lgb-rlp.de und http://bodenhebungen-landau.de/ informiert.

Die Sprecherin bekräftigt erneut die Haltung des Wirtschaftsministeriums, dass die Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger und die Umwelt bei dem Betrieb des Geothermiekraftwerkes oberste Priorität habe. Dies sei die Leitlinie auch für die Arbeit der Fachbehörden des Landes.

Im Übrigen sei es der Stadt Landau als Anteilseignerin des Geothermiekraftwerkes unbenommen, in ihrer unternehmerischen Verantwortung mit den anderen Eignern über Folgerungen aus den Geländehebungen für die Sicherheit und die Wirtschaftlichkeit zu verhandeln. (red)

 

Print Friendly, PDF & Email
Zur Startseite

Abonnieren Sie auch unseren Pfalz-Express-Kanal bei YouTube

Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken

Kommentare sind geschlossen