
Im Geothermiekraftwerk Insheim müssen noch Nachweise zur Sicherheit erbracht werden.
Foto: pfalz-express.de/Licht
Mainz/Insheim – Das Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) Rheinland-Pfalz hat am 29. April das Wiederanfahren des Geothermiekraftwerkes in Insheim angehalten.
Grund dafür waren unvollständig vorliegende Unterlagen des Betreibers. Erst nach Prüfung und Genehmigung der vollständigen Unterlagen durch die Behörde, die die Aufsicht führt, darf das Kraftwerk in Betrieb genommen werden.
Das Geothermiekraftwerk ist seit Anfang April wegen einer regulären Revision außer Betrieb. Das LGB hatte zudem weitere Überprüfungen etwa am Primärkreislaufsystem und an den Dichtungen angeordnet. Zudem sollte der Funktionsnachweis der Ringraumüberwachung sowie die Bestimmung der kritischen Drücke aufgezeigt werden – Folgerungen nach den Ereignissen am Geothermiekraftwerk Landau.
Das Unternehmen, das das Geothermiekraftwerk in Insheim betreibt, muss seine Absicht zur Wiederaufnahme des regulären Kraftwerksbetriebs (Stromerzeugung) anzeigen. Dies war erfolgt. Nachdem die durchzuführenden Untersuchungen aber unvollständig waren, muss diese Anzeige nun ergänzt werden.
Die Prüfergebnisse und Unterlagen sind vor Inbetriebnahme des Kraftwerks dann dem LGB zur Prüfung vorzulegen. Erst nach der Feststellung der Erfüllung der geforderten Auflagen durch das LGB darf das Kraftwerk schrittweise in Betrieb genommen werden. (red)

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