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„Villa Medica“ in Edenkoben: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbot von Frischzellentherapie

29. Januar 2020 | Kategorie: Kreis Südliche Weinstraße, Regional

Foto: Pfalz-Express

Edenkoben – Im Dezember 2015 hatte das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) dem damaligen Chefarzt der Privatklinik „Villa Medica“ in Edenkoben die Herstellung und Anwendung von Frischzellen untersagt.

Zur Herstellung der Zellprodukte wurden trächtige Schafe geschlachtet und aus den Feten lebende Zellen und Gewebeteile gewonnen, weiterverarbeitet und später den Patienten injiziert.

Nach Einschätzung des für die Arzneimittelüberwachung zuständigen Landesamts handelt es sich bei den Zellpräparaten um bedenkliche und damit gefährliche Arzneimittel. Der Arzt hatte gegen die Untersagung geklagt.

Widerspruch und Klage des Arztes gegen den Bescheid des LSJV bleiben erfolglos, sowohl das Verwaltungsgericht Neustadt wie das Oberverwaltungsgericht Koblenz wiesen die Klagen ab, das Bundesverwaltungsgericht hat diese Rechtsprechung im Ergebnis nun bestätigt. Damit ist der Verwaltungsrechtsweg nach vielen Jahren ausgeschöpft.

Ein therapeutischer Nutzen sei wissenschaftlich nicht nachgewiesen und es bestünden bedeutende Risiken, wie z.B. die Übertragung zahlreicher von Tieren stammenden Erregern, so die Gerichte. Diese Einschätzung wurde auch vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArm) gutachterlich bestätigt.

Immer noch Einzelverbote

Mehrfach hatte die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) beim Bundesgesundheitsministerium eine Verbotsverordnung für Frischzellen eingefordert. Ohne eine solche Verbotsverordnung muss nach der aktuellen Rechtslage gegen jeden einzelnen Therapeuten in einem gesonderten Verfahren vorgegangen werden.

Detlef Placzek, Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz: „Es bleibt daher weiterhin zu wünschen, dass der Bundesgesetzgeber nunmehr endlich die seit Jahren angekündigte Frischzellenverordnung erlässt, damit diese Zubereitungen auch in der Bundesrepublik, so wie in praktisch allen Ländern der Welt mit einer sicheren Arzneimittelversorgung verboten sind.“ (red)

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