
Symbolbild: dts Nachrichtenagentur
SÜW – Nach einem am Dienstag verkündeten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (OVG) ist die Herstellung von Frischzellen und die Anwendung bereits hergestellter Zellen beim Menschen zu untersagen. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hatte das gegenüber einem im Kreis Südliche Weinstraße tätigen Arzt verfügt. Der Arzt hatte dagegen geklagt.
Damit wurde auch in zweiter Instanz die Rechtsauffassung des Landesamts bestätigt, dass es sich bei den Zellen des Arztes um bedenkliche Arzneimittel handelt. „Ich freue mich über dieses Urteil und sehe darin einen bedeutenden Schritt zu mehr Arzneimittelsicherheit. Ich hoffe jetzt auf eine schnelle Umsetzung des längst zugesagten bundesweiten Frischzellenverbots“, so Detlef Placzek, Präsident des Landesamts.
Mehrfach hatte die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) beim Bundesgesundheitsministerium eine Verbotsverordnung für Frischzellen gefordert. Ohne eine solche Verbotsverordnung muss im Sinne der Arzneimittelsicherheit gegen jeden einzelnen Therapeuten in einem gesonderten Verfahren vorgegangen werden.
Risikoreiches Medikament
Der Einsatz sogenannter Frischzellen ist seit langem umstritten, da die Wirksamkeit als Anti-Agingmittel und gegen zahlreiche Krankheiten wie degenerative Gelenkerkrankungen, Herz-Kreislauferkrankungen oder Multiple Sklerose wissenschaftlich nicht belegt ist.
Im vorliegenden Fall wurde dem im Landkreis Südliche Weinstraße tätigen Arzt die weitere Herstellung und Anwendung der aus Organen von Schafsföten gewonnenen Zellen, die dann zur Konservierung als sogenannte Gefrierzellen eingefroren wurden, untersagt.
In fast allen europäischen Ländern und vielen außereuropäischen Staaten, z. B. in den USA und Kanada, sind diese Anwendungen bereits seit Jahren verboten. Für die Patienten bestehen dabei insbesondere immunallergische und infektionsbedingte Risiken durch von Tieren stammende und übertragene Krankheitserreger. Diese Risiken in Verbindung mit dem bis heute nicht belegten Nutzen derartiger Frischzellentherapien führen zu ihrer Bedenklichkeit.
Die fachliche Auffassung des Landesamts wurde auch durch Gutachten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte gestützt.
Dazu SÜW-Landrat Dietmar Seefeldt:
„In Zusammenhang mit der Frischzellentherapie wurden Vorfälle bekannt, die Anlass zur Besorgnis um die Sicherheit und das Wohl der Patienten ergab. Zwar ist das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung SÜW nicht für die Durchführung der Befolgung der Untersagung zuständig, dem Gesundheitsamt obliegt jedoch die Medizinalaufsicht, deren Arbeit sich durch die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes und der Trinkwasserverordnung definiert.
Ich begrüße die Bestätigung der Untersagung zur Herstellung und Anwendung der Zellen durch das Oberverwaltungsgericht Koblenz, die in zweiter Instanz die Rechtsauffassung des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung bestätigt hat.
Wünschenswert ist nun, dass das Urteil rechtskräftig wird.“

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