
Foto: Pfalz-Express
Bad Dürkheim. In seinem Beschluss vom 5. November 2020 hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass eine vom 6. bis 8. November 2020 geplante Baumesse in Bad Dürkheim nach der Zwölften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 30. Oktober 2020 verboten ist und daher nicht durchgeführt werden kann.
Damit hob das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz den stattgebenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz auf.
Gesundheitsstaatssekretär Dr. Alexander Wilhelm begrüßte die Entscheidung des Gerichts: „Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts bestätigt die Rechtsaufassung der Landesregierung und die Rechtmäßigkeit der 12. Corona-Bekämpfungsverordnung.
Die aktuellen Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus in Rheinland-Pfalz sind verhältnismäßig und auch eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung des Messeveranstalters konnte das Gericht nicht erkennen.“
In der Urteilsbegründung betonte das OVG mit Blick auf den Parlamentsvorbehalt zudem die Verfassungsmäßigkeit der 12. CoBeLVO. Die Besonderheit der aktuellen Pandemielage mache laut Urteil kurzfristiges Regierungshandeln erforderlich.
Darüber hinaus sei die (…) Schließung von Messen und ähnlichen Einrichtungen Teil eines verhältnismäßigen Gesamtkonzeptes.

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