
„Frauenbündnis Kandel“ am 4. Juli 2020.
Foto: Pfalz-Express
Kandel – Der Anmelder der Kundgebung des „Frauenbündnisses Kandel“ (geplant am Samstag, 7. November 2020 in Kandel) hatte gegen die Entscheidung der Kreisverwaltung, die Versammlung aus infektionsschutzrechtlichen Gründen zu untersagen, Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt.
Der Antrag ging am Freitagmittag ein. Das Verwaltungsgericht Neustadt hat nun am Samstag den Eilantrag des „Frauenbündnisses“ abgelehnt.
Damit hat die Entscheidung der Kreisverwaltung, die Versammlung aus infektionsschutzrechtlichen Gründen, zu untersagen, Gültigkeit. Die Demo darf nicht stattfinden.

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