
V.li.: Verbandsvorsitzender Landrat Dr. Christoph Schnaudigel und Verbandsdirektor Prof. Dr. Matthias Proske
Foto: Pressestelle Landratsamt Karlsruhe
Karlsruhe – Die Verbandsversammlung des „Verbands Region Karlsruhe“ hat in ihrer Sitzung am 17. Dezember 2025 die Satzung für die Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans 2025 verabschiedet.
Mit großer Mehrheit stimmten die Mitglieder für die Festlegung der Vorranggebiete für Windenergie in der Region. Künftig gibt der Regionalplan vor, wo Windenergieanlagen zulässig sind, und legt auch Gebiete fest, in denen sie nicht errichtet werden dürfen.
Der Verbandsvorsitzende Dr. Christoph Schnaudigel erklärte, der Beschluss markiere den Abschluss eines langwierigen und komplexen Planungsprozesses. „Dieser Prozess hat nicht nur planerisches und technisches Fachwissen vorausgesetzt, sondern auch die kommunalen Belange berücksichtigt“, sagte Schnaudigel. Er betonte, dass die jetzt festgelegten Gebiete teilweise kritisch gesehen werden könnten, wies aber auf Ergebnisse wie den Bürgerentscheid in Bruchsal hin, der zeige, dass Windenergienutzung nicht generell mehrheitlich abgelehnt werde.
Die gesetzlichen Vorgaben des Bundes und des Landes Baden-Württemberg sehen vor, dass mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche für Windenergieanlagen gesichert werden. Mit den 52 ausgewiesenen Vorranggebieten erreicht der Verband nun 1,9 Prozent der Fläche.
In diesen Gebieten hat die Windenergienutzung Vorrang vor anderen Nutzungen, eine Verpflichtung zum Bau von Anlagen besteht jedoch nicht. Verbandsdirektor Prof. Dr. Matthias Proske erläuterte: „Wir reservieren die Flächen für die Windenergienutzung. Ob dort tatsächlich Anlagen entstehen, entscheiden die Flächeneigentümer und Betreiber, die dafür noch eine Genehmigung der Landratsämter benötigen.“
Ein besonders strittiges Vorranggebiet, die sogenannte „Rote Lache“, wurde aus dem Verfahren herausgenommen. Die Entscheidung über die Zukunft dieses Gebiets wurde vertagt, da nach den Beteiligungsverfahren noch Stellungnahmen aus Sicht des Denkmalschutzes eingingen, die nicht abschließend geprüft werden konnten.
Der Planungsprozess begann 2022 und umfasste zwei formelle Beteiligungsrunden in den Jahren 2024 und 2025. Rund 15.000 Stellungnahmen von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange wurden geprüft und soweit möglich in die Planaufstellung aufgenommen. Dabei standen der Schutz von Menschen, Natur und Landschaft unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten im Vordergrund.
Prof. Proske zeigte sich zuversichtlich, dass die Windenergienutzung künftig an den am besten geeigneten Standorten erfolgen könne. „Mit dem Planwerk haben wir die Grundlagen für eine klimafreundliche Energieversorgung geschaffen. Ich bin froh, dass wir die Diskussionen über dieses Thema sachlich führen konnten und den Planungsprozess nun abgeschlossen haben“, sagte er.

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