
Foto: Pfalz-Express
Rheinland-Pfalz- Der Ministerrat von Rheinland-Pfalz hat am 4. November 2025 dem Entwurf zur Änderung des Landeswindenergiegebietegesetzes (LWindGG) zugestimmt.
Mit der Entscheidung wird die zweite Ausbaustufe des Gesetzes rechtlich abgesichert und der Rahmen für die Umsetzung in den Regionen geschaffen. Ziel ist es, bis Ende 2030 rund 2,2 Prozent der Landesfläche für Windenergie bereitzustellen – und damit zwei Jahre früher als vom Bund vorgegeben.
Innenminister Michael Ebling betonte: „Mit dem Gesetzentwurf schaffen wir klare und faire Ziele für alle Regionen.“ Der Entwurf sehe vor, dass jede der vier rheinland-pfälzischen Planungsgemeinschaften sowie der Verband Region Rhein-Neckar in seinem Landesanteil bis Ende 2029 einen bestimmten Flächenanteil als Vorranggebiet für Windenergie ausweist. Grundlage dafür sei eine Flächenpotenzialanalyse, die zeige, wo Windenergie möglich und sinnvoll sei. „Dabei wurde bewusst ein maßvolles Vorgehen gewählt, das den Ausbau der erneuerbaren Energien voranbringt, ohne die Interessen der Regionen und Kommunen zu übergehen“, so Ebling.
Die im Gesetzentwurf festgelegten Flächenziele gelten als Mindestvorgaben. „Wo mehr möglich ist, sollen die Regionen auch mehr leisten“, erklärte der Minister. „Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass überhöhte Zielwerte den gesellschaftlichen Konsens nicht gefährden oder die Steuerung durch die Bundesvorgaben aushebeln.“ Zudem bleibe der Solidargedanke zwischen den Regionen ein zentrales Element: Überschüssige Flächen einer Planungsgemeinschaft können anderen Regionen übertragen werden, um die Gesamtziele flexibel zu erreichen.
Mit der zweiten Ausbaustufe des Landeswindenergiegebietegesetzes verknüpft Rheinland-Pfalz seine Klimaziele mit einer vorausschauenden Flächenplanung. „Die Energiewende gelingt nur im Schulterschluss mit den Regionen und deren Kommunen. Mit der zweiten Ausbaustufe schaffen wir die Voraussetzungen, um die Zielmarke 2030 zu erreichen, sensible Landschaften zu schützen und regionale Fairness zu sichern. So leisten wir einen wichtigen Beitrag für eine klimafreundliche und nachhaltige Energieversorgung in Rheinland-Pfalz“, betonte Ebling abschließend.
Das Landeswindenergiegebietegesetz trat am 23. März 2024 in Kraft. Es verpflichtet die Planungsgemeinschaften und den Verband Region Rhein-Neckar, bis Ende 2026 mindestens 1,4 Prozent ihrer Fläche als Vorranggebiete für Windenergie auszuweisen. Mit der Gesetzesänderung erhöht sich diese Vorgabe um 0,8 Prozentpunkte – das entspricht rund 15.880 Hektar oder etwa 22.685 Fußballfeldern. Das entspricht etwa der 1,6-fachen Fläche des Stadtgebiets von Mainz.
Weitere Informationen und die Flächenpotenzialanalyse sind unter https://mdi.rlp.de/themen/raumentwicklung-in-rheinland-pfalz abrufbar. (red/MDI Rheinland-Pfalz)

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