Coronakabinett beschließt Veränderungen ab 22. März: Dreyer: „Wir wollen ein Rheinland-Pfalz-Modell“

Außengastronomie soll mit „Sicherheitsmechanismus“ geöffnet werden

19. März 2021 | Kategorie: Nachrichten, Politik Rheinland-Pfalz, Regional, Rheinland-Pfalz

Volles Café am 15. März 2020.
Foto: Pfalz-Express

RLP. Die Neuinfektionen mit Corona steigen seit über einer Woche bundesweit kontinuierlich an.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sagte dazu nach der Sitzung des Ministerrats und dem Impfgipfel der Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin: „Auch wenn die Inzidenz in Rheinland-Pfalz deutlich niedriger ist als im Bundesdurchschnitt, blicken wir zunehmend sorgenvoll auf diese Entwicklung. Deshalb können wir den vierten Öffnungsschritt nicht landesweit vornehmen. Wir wollen aber eine Möglichkeit schaffen, dass die Menschen in den anstehenden Osterferien bei uns wandern und in einem Gartenlokal einkehren können, statt nach Mallorca zu fliegen. Weil wir ganz Deutschland nicht für weitere Monate komplett abriegeln können, setzen wir in Rheinland-Pfalz darauf, auch regionale Lösungen zu finden.“

„Wir wollen ein Rheinland-Pfalz Modell“

„In der kommenden Woche werden wir gemeinsam mit unserer kommunalen Familie beraten, wie wir in Modell-Kommunen und –Landkreisen durch schlüssige Test- und Nachverfolgungskonzepte einzelne behutsame Öffnungen ermöglichen könnten. Dort könnten in engen Grenzen Ausnahmen möglich werden, wenn der Inzidenzwert unter 100 liegt und ein lückenloses Test- und Kontakterfassungssystem vorliegt. Interessierte Kommunen können gerne Konzepte dazu erarbeiten. Diese müssen strenge Auflagen und Kontrollvorgaben enthalten und das aktuelle epidemiologische Geschehen berücksichtigen. Das Konzept muss auch schlüssig aufzeigen, wie die Kommunen mit ihren Ordnungsämtern die Auflagen und die Einhaltung der Testpflicht kontrollieren. Das gibt den Bürgern mehr Flexibilität und den Einzelhändlern, Gastronomen und Kulturschaffenden wieder Erwerbs- und Auftrittsmöglichkeiten. Das Testsystem gibt uns darüber hinaus auch die Möglichkeit, die Testergebnisse für weitere Untersuchungen zu nutzen, um datenbasiert besser und schneller herauszufinden, wo Ansteckungen stattfinden. So können wir die Konzepte immer weiter absichern“, sagte Dreyer.

Aber alle Beteiligten müssten auch wissen: „Es gibt eine rote Linie. Über 100 greift die Notbremse.“

Die Notbremse bleibt, wenn die Inzidenz wieder über 100 steigt. Dann gelten wieder die Regeln des Shutdowns vor dem 8. März. Dies bedeutet zum Beispiel, dass im Einzelhandel außerhalb des täglichen Bedarfs nur eingeschränktes Terminshopping möglich ist, dass körpernahe Dienstleistungen nicht mehr erlaubt sind. Ausnahmen gelten lediglich für hygienisch oder medizinisch notwendige Dienstleistungen und für Friseurbesuche. Zudem wird bei einer Inzidenz von über 100 die Kontaktbeschränkung wieder auf einen Hausstand plus 1 Person verschärft und es gilt eine Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr.

Außengastronomie mit tagesaktuellem negativem Corona-Test möglich

„Wir werden in Rheinland-Pfalz am 22. März die Außengastronomie mit Sicherheitsmechanismus öffnen. Es ist ein wichtiges Signal an die Gastronomie, die seit November geschlossen ist. Wir sind aber auch der Überzeugung, dass es besser ist, die Menschen können bei schönem Wetter mit Abstand und Hygienekonzept Kaffee oder Eis im Gartenlokal genießen, statt einen ‚Coffee to go‘ im Gedränge“, erläuterte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Dabei seien neben einem gültigen negativen Schnelltest für die Besucher unter anderem die allgemeinen Schutzmaßnahmen zu beachten. Darüber hinaus gibt es weitere Regeln. Es gilt, dass der gemeinsame Besuch nur für maximal fünf Personen aus höchstens zwei Hausständen erlaubt ist.

Außerdem besteht für Gäste und Personal die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder einer Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2. Diese dürfen die Gäste nur unmittelbar am Platz abnehmen. Eine Bewirtung darf ausschließlich am Tisch mit festem Sitzplatz erfolgen. Es besteht weiterhin die Pflicht zur Kontakterfassung sowie zur Steuerung des Zutritts über eine Vorausbuchung.

Spontane Terminbuchung erweitert Terminshopping im Einzelhandel

Die rheinland-pfälzische Coronabekämpfungsverordnung sieht in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 Terminshopping und strengere Regeln zum Sport vor. Das Terminshopping wird um die spontane Terminbuchungsmöglichkeit erweitert. Jeglicher Kontaktsport innen wie außen für Personen über 14 Jahren bleibt untersagt.

Weitere Studien unbedingt notwendig

In Deutschland steigt die Zahl der Neuinfektionen. Für die Bewertung der nächsten Schritte sei daher unbedingt notwendig zu untersuchen, wie groß der Anteil schwerer Verläufe darunter ist. „Wir haben bereits viele der besonders gefährdeten Menschen durch die Corona-Impfung schützen können. Jetzt müssen wir prüfen, wie sind die Krankheitsverläufe aktuell und wie ist die Situation in unseren Krankenhäusern“, so die Ministerpräsidentin.

Impfgipfel dämpft Hoffnung auf schnelle Impfstoff-Steigerung

„Wir werden ab Mai endlich mehr Impfstoff zur Verfügung haben. Ab Montag werden wir in Rheinland-Pfalz auch Hausärzte  einbeziehen, wenn es darum geht, bettlägerige Patienten zu impfen. Für eine flächendeckende Impfung durch Hausärzte haben wir noch zu wenig Impfstoff. Unser Ziel bleibt, bis spätestens zum Sommer allen Bürgern ein Impfangebot machen zu können.“

Dies nannte Dreyer als ein Ergebnis des Impfgipfels der Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin. Erfreulich sei, dass von BioNTech/Pfizer eine zusätzliche Lieferung nach Deutschland geliefert werde. Rheinland-Pfalz bekommt daraus 20.000 Dosen als Sonderkontingent. Der Rest wird an andere Bundesländer geliefert, die besondere Hotspots haben und dies zur Abwehr von Virusmutanten einsetzen.

„Wir benötigen dennoch für einige Zeit die etablierten Strukturen der Impfzentren und unsere mobilen Impfteams“, erklärte die Ministerpräsidentin. Die Termine in den Impfzentren würden weiterhin nach der geltenden Priorisierung vergeben. Für einen planbaren Betrieb würden die Anlieferungsstandorte der Länder im April wöchentlich kontinuierlich mit 2,25 Millionen Dosen beliefert.

„Perspektivisch ist es erforderlich, dass sowohl die Impfzentren ihre Kapazität steigern, als auch Arztpraxen sowie Betriebsärzte sich mit hohem Einsatz am Impfgeschehen beteiligen. Im April werden die Impfstoffmengen jedoch noch knapp sein,“ erläuterte die Ministerpräsidentin.

Daher bleibe es notwendig, zunächst die besonders gefährdeten Personen entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission zur Impfreihenfolge zu impfen. Dennoch sei es sinnvoll, neben den Impfzentren auch bereits die Arztpraxen in das Impfgeschehen einzubeziehen, um insbesondere vorerkrankte Personengruppen besser zu erreichen und frühzeitig mehr Flexibilität in den Impfprozess zu bringen.

Aufgrund der zunächst noch sehr geringen Liefermengen pro Woche werde zunächst etwa eine Impfsprechstunde pro Woche ermöglicht. Daher erscheine es sinnvoll, dass zunächst die jeweiligen Ärzte ihre besonders vulnerablen Patienten gezielt einladen.

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