Mittwoch, 24. April 2024

Urteil von Landgericht Augsburg wegen Körperverletzung mit Todesfolge an Augsburger Feuerwehrmann rechtskräftig

11. August 2021 | Kategorie: Nachrichten, Panorama

Foto: dts Nachrichtenagentur

Augsburg – Der 1. Strafsenat hat über die Revision des noch jugendlichen Angeklagten entschieden, der am Abend des 6. Dezember 2019 in der Augsburger Innenstadt durch einen Faustschlag den Tod eines 49-jährigen Augsburger Feuerwehrmanns verursachte und auch dessen Begleiter durch einen weiteren Faustschlag und Tritte gegen den Oberschenkel erheblich verletzte.

Das teilte der Bundesgerichtshof mit. Das Landgericht hatte den 17-jährigen Hauptangeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge und wegen gefährlicher Körperverletzung zu der (Einheits-)Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Opfer war mit seiner Frau und einem befreundeten Paar auf dem Nachhauseweg vom Weihnachtsmarkt, als sie auf eine Gruppe von sieben jungen Männern trafen. Es kam zu Übergriffen und Schubsereien. Dann schlug der 17-Jährige zu. Der Schlag war demnach so brutal, dass der Mann noch vor Ort an einer Hirnblutung starb. Der Haupttäter ist ein in Augsburg geborener 17-Jähriger mit deutscher, türkischer und libanesischer Staatsangehörigkeit.

Der Senat hat das auf die Sachrüge gestützte Rechtsmittel des Angeklagten verworfen; das Urteil des Landgerichts ist damit insgesamt rechtskräftig. Zwei Mitangeklagte im Alter von damals 18 und 20 Jahren bekamen Bewährungsstrafen wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung.  (bgh/red)

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