Erfurt – Beschäftigte müssen im Falle einer Krankheit auf Verlangen ihres Arbeitgebers bereits am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. D
as hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt aktuell entschieden. Demnach müsse der Arbeitgeber auch nicht begründen, weshalb er bereits am ersten Krankheitstag auf die Vorlage eines Attests bestehe, so das Gericht. Geklagt hatte eine Frau aus Nordrhein-Westfalen, die nach einer Krankmeldung im November 2010 von ihrem Arbeitgeber dazu aufgefordert worden war, künftig sofort eine ärztliche Bescheinigung über ihre Arbeitsunfähigkeit beizubringen. Laut Daten des Statistischen Bundesamts waren die Arbeitnehmer in Deutschland im Jahr 2011 durchschnittlich 9,5 Tage krankgemeldet.(dts Nachrichtenagentur)

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