
Köthen (Anhalt)
Foto: dts Nachrichtenagentur
Dessau-Roßlau – Im Prozess um den Tod des Kötheners Markus B. hat das Landgericht Dessau am Freitag die Urteile verkündet.
Der 17 Jahre alte hauptangeklagte Afghane wurde zu einem Jahr und fünf Monaten Gefängnis verurteilt, sein 19-jähriger Landsmann wegen zusätzlich zwei weiterer Taten zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und acht Monaten.
Verurteilt wurden die beiden jungen Männer wegen Körperverletzung mit Todesfolge nach Jugendstrafrecht – die Aussetzung zur Bewährung ist möglich.
Im Gerichtssaal kam es bei Verkündung des Strafmaßes zu tumultartigen Szenen. Angehörige des Opfers klagten lautstark über das offensichtlich ihrer Ansicht nach zu geringe Strafmaß. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die beiden Angeklagten sollen am 8. September letzten Jahres auf einem Spielplatz im Osten der Köthener Innenstadt auf den 22-jährigen Markus B. eingeschlagen und eingetreten haben, woraufhin dieser verstarb.
Vorher war es zu einer Auseinandersetzung gekommen, bei der die beiden zur Tatzeit 17 und 18 Jahre alten jungen Männern mit Landsleuten über eine Vaterschaft in Streit geraten waren. Mit leeren Bierflaschen und Holzlatten waren sie aufeinander losgegangen. Den Ermittlungen zufolge kam unter anderem der 22-jährige Markus B. dazu, um den Streit zu schlichten.
Nach der Tat kam es in Köthen zu Demonstrationen. (dts Nachrichtenagentur)
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Findet den Unterschied:
PEX 14.Mai 2019
Prozess gegen Tierärztin aus dem Kreis Südliche Weinstraße: Freiheitsstrafe von neun Monaten ohne Bewährung
PEX 19.Mai 2019
Todesfall von Köthen: Hauptangeklagter zu 17 Monaten verurteilt
„…Verurteilt wurden die beiden jungen Männer wegen Körperverletzung mit Todesfolge nach Jugendstrafrecht – die Aussetzung zur Bewährung ist möglich….“
1 Jahr und 5 Monate dafür, dass man einen Menschen getötet hat….und nur 3 Monate mehr, wenn man eh schon Polizeibekannt ist…. wahrscheinlich das ganze noch auf Bewährung.
Mit Gerechtigkeit hat das nichtsmehr zu tun.
Focus – 17.05.2019
Mit Blick auf Erkenntnisse im Prozess stufte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf zuletzt nur noch als gefährliche Körperverletzung ein und forderte Jugendstrafen. Die Angeklagten hätten nicht mehr der schweren Herzerkrankung ihres Gegenübers und den schwerwiegenden Folgen rechnen können. Auch die Verteidigung argumentierte, der Tod des 22 Jahre alten Deutschen könne nicht den Angeklagten zugerechnet werden und forderte Freispruch von diesem Vorwurf.
ruhe ist die erste bürgerpflicht:
Seine Familie reagierte aggressiv auf die Verkündung des Strafmaßes für die beiden Angeklagten. Ein Bruder des Toten warf einen Tisch um, eine Schwester schrie. Die Justizbeamten mussten eingreifen und die Angeklagten wurden kurzzeitig aus dem Raum geführt.
Wie aus 17 Jahren 17 Monate werden.
Unsere Enkel werden einmal mit dem gleichen Unverständnis wie wir es damals hatten Fragen an uns stellen.