Samstag, 27. April 2024

Berlin: Obdachlosen angezündet: Gericht verurteilt Haupttäter zu zwei Jahren und neun Monaten Haft

13. Juni 2017 | Kategorie: Nachrichten
Foto: dts Nachrichtenagentur

Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin – Das Landgericht Berlin hat am Dienstag das Urteil im Fall eines Berliner Obdachlosen gesprochen, auf den von sieben Jugendlichen in der Nacht zum ersten Weihnachtsfeiertag 2016 auf dem U-Bahnhof Schönleinstraße ein Feueranschlag verübt wurde.

Die Täter zündeten das Zeitungspapier an, mit dem der Mann sich zugedeckt hatte. Passanten waren zu Hilfe geeilt und hatten das Feuer gelöscht. Ein U-Bahnfahrer, der das Geschehen beobachtet hatte, eilte mit einem Feuerlöscher hinzu, so dass dem 37-jährigen Mann, der alkoholisiert auf einer Bank schlief, körperliche Schäden erspart blieben.

Die Jugendlichen, Flüchtlinge aus Syrien und Libyen, steigen anschließen in eine U-Bahn und fuhren davon. Die Polizei hatte sich recht schnell zu einer Öffentlichkeitsfahndung entschlossen, die Täter wurden identifiziert.

Das Gericht sprach den 21-jährigen Haupttäter Nour N. der versuchten gefährlichen Körperverletzung schuldig. Er wurde zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft sieht des Berliner Landgerichts der Vorwurf des versuchten Mordes nicht bestätigt. Drei 17- und 18-Jährige erhielten wegen Beihilfe acht Monate Haft auf Bewährung. Zwei weiterer Angeklagte müssen wegen unterlassener Hilfeleistung vier Wochen in Dauerarrest. (dts/red)

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Ein Kommentar auf "Berlin: Obdachlosen angezündet: Gericht verurteilt Haupttäter zu zwei Jahren und neun Monaten Haft"

  1. Steuerzahler sagt:

    Wieso müssen wir diese Menschen noch alimentieren? Wieso sind dies Menschen noch in Deutschland?