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Tipp: So klappt es einfach und schnell mit der Steuererklärung

11. Februar 2016 | Kategorie: Allgemein, Finanzen, Vermischtes
Nicht verzweifeln: Es gibt auch einfachere Möglichkeiten, eine Steuererklärung anzufertigen. Foto: © istock.com/RapidEye

Nicht verzweifeln: Es gibt auch einfachere Möglichkeiten, eine Steuererklärung anzufertigen.
Foto: © istock.com/RapidEye

Ende Mai 2016 ist es wieder so weit – die Abgabefrist für die Steuererklärung 2015 endet.

Für die meisten Verbraucher ist die Erstellung der Steuererklärung eine lästige Pflicht. Nur wenn eine saftige Rückzahlung winkt, wird diese Verpflichtung gerne erfüllt.

Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: Es gibt eine Ministeuererklärung, die sogenannte Vereinfachte Steuerklärung, die innerhalb von fünf Minuten gemacht ist und die häufigsten absetzbaren Kosten abdeckt.

Vereinfachte Steuererklärung – Geld vom Fiskus in fünf Minuten

Die jährliche Steuererklärung gehört für viele Bundesbürger nicht zu den Lieblingsbeschäftigungen, denn nicht selten brütet man stundenlang über für den Laien unverständlichen Formularen.

Was viele nicht wissen: Es gibt eine Variante der Steuererklärung, die kaum Arbeit macht und trotzdem alle Vorgaben erfüllt, und zwar die sogenannte Vereinfachte Steuererklärung, im Volksmund auch „Ministeuererklärung“ genannt.

Sie lohnt sich auch dann, wenn keine weiteren abziehbaren Ausgaben vorliegen, der Arbeitnehmer jedoch eine vergleichsweise weite Fahrtstrecke zur Arbeit hat.

Diese Steuererklärung in fünf Minuten ist allerdings nur für einfache Erklärungen gedacht. Wer also zum Beispiel Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung hat, muss in den sauren Apfel beißen und die klassische Einkommensteuererklärung ausfüllen.

Tipp: Wem die Steuererklärung nicht mühelos von der Hand geht, muss nicht zwingend einen Steuerberater um Hilfe bitten. Wertvolle Tipps und verständliche Ratschläge rund um die Steuererklärung erhält man auch auf den Seiten der VLH im Bereich „Wissen und Service“.

So klappt es mit der Minierklärung

Für die Vereinfachte Steuererklärung wird das Formular ESt 1 V benötigt. Dieses stellt die Bundesfinanzverwaltung in ihrem Formular-Manager zum Download bereit. In dem Formular sind die nachfolgenden Angaben zu erfassen:

  • Steuernummer / Steuer-ID
  • Name und Anschrift
  • Bankverbindung
  • e-TIN der Lohnsteuerbescheinigung

Für die Geltendmachung von Fahrtkosten ist auf der zweiten Seite in den Zeilen 31 und 32 die Anschrift des Arbeitgebers einzugeben.

Bei 30 Urlaubs- und Krankheitstagen werden rund 220 Arbeitstage vom Finanzamt pauschal bei einer 5-Tage-Woche anerkannt. Anschließend muss nur noch die einfache Entfernung Wohnung – Arbeitsstätte erfasst werden. Damit ist die Steuererklärung auch schon fertig.

Tipp: Die populäre Online-Ausfüllhilfe Elster ist nur für komplexere Einkommensteuererklärungen geeignet, denn sie stellt das Formular für die Vereinfachte Steuererklärung nicht bereit.

Für wen eignet sich die Schnell-Erklärung?

Die Vereinfachte Einkommensteuererklärung ist nur für Arbeitnehmer gedacht, die keine weiteren Nebeneinkünfte beziehen und keine komplizierten Werbungskosten geltend machen wollen.

Wer aber nur die oben beschriebenen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hat und Arbeitsmittel, Kontoführungsgebühren und Beiträge für Berufsverbände oder Reisekosten geltend macht, kann seine Steuererklärung im Schnellverfahren erledigen und so unter Umständen in nur wenigen Minuten zu einem kleinen finanziellen Polster kommen.

German Tax Form with Euro banknotes and coins

Foto: © istock.com/ollo

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