Landau. In der Diskussion um weitere Möglichkeiten zur Reduktion der Höchstgeschwindigkeit im innerstädtischen Verkehr ist Bewegung gekommen. Die Kommunen sollen mehr Möglichkeiten erhalten, Tempolimits unter der 50-Km/h-Grenze anzuordnen.
Dr. Maximilian Ingenthron, SPD-Fraktionsvorsitzender im Landauer Stadtrat äußert sich dazu und meint: „Darauf sollten wir uns in Landau rechtzeitig vorbereiten – durch die Erstellung eines Lärmgutachtens für die Hauptverkehrsstraßen bzw. die klassifizierten Straßen. Damit wir handlungsfähig sind, wenn die neuen gesetzlichen Regelungen in Kraft treten.“
Er hat aus diesem Anlass einen entsprechenden Antrag bei OB Schlimmer zur Behandlung in der nächsten Sitzung des Stadtrats eingereicht.
Er lautet wie folgt: „Die Stadt Landau lässt ein Lärmgutachten erstellen. Ziel soll es sein, für alle Hauptverkehrsstraßen und klassifizierten Straßen das exakte Ausmaß an Lärmemissionen zu bestimmen.
In einem ersten Schritt ermittelt die Verwaltung die Kosten für ein solches Gutachten. Über die Bereitstellung der erforderlichen Mittel soll dann im Zuge der Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2016 entschieden werden.“
Als Begründung führt Ingenthron die bundesweite Diskussion um die Belastungen, die aus dem Straßenverkehr resultieren, ins Feld.
„Dabei stehen neben der Verkehrssicherheit vor allem die Themen Geschwindigkeit und die Lärm- und Abgasemissionen samt deren Zumutbarkeit für die Wohnbevölkerung im Mittelpunkt“, so Ingenthron.
„Auch wir in Landau werden in vielfältiger Weise mit diesem Thema konfrontiert. Viele Menschen fühlen sich durch die Folgen des Straßenverkehrs enorm belastet. Nicht zuletzt deshalb haben wir in der Vergangenheit immer wieder Initiativen zur Minderung dieser Belastungen ergriffen. Ich nenne Anträge zur Ausweisung von Tempo 30-Zonen oder zur Anordnung von Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit auf einzelnen Straßenabschnitten.
Unser Ziel ist es, innerhalb des Stadtgebiets wirksame Maßnahmen zur Minderung der Belastungen zu erreichen. Leider scheiterten aber schon viele Bestrebungen, für Hauptverkehrsachsen und klassifizierte Straßen geringere Höchstgeschwindigkeiten anzuordnen. Die Klagen und Forderungen der Bevölkerung sind deshalb nahezu regelmäßig an den bislang geltenden Vorschriften abgeprallt.“
Nun aber habe die Politik in Bund und Ländern das Thema „endlich aufgegriffen“.
Es gäbe begründete Hoffnung, bald mehr Tempolimits in den Städten und Gemeinden durchsetzen zu können. „Die Verkehrsminister von Bund und Ländern haben im April bei ihrer gemeinsamen Konferenz über eine erleichterte Anordnung von geringeren Höchstgeschwindigkeiten gesprochen. Den Äußerungen der zuständigen Minister zufolge sollen bereits im Herbst entsprechende Weichenstellungen vorgenommen werden.“
Das werde auch für Landau Auswirkungen haben, vermutet Ingenthron. Eine veränderte gesetzliche Grundlage biete die Chance, über eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auch für Hauptverkehrsstraßen bzw. klassifizierten Straßen zu beraten und zu befinden.
„Die entsprechenden Rahmenbedingungen müssen natürlich erfüllt sein. Dazu gehört eine präzise Ermittlung der Lärmbelastung in den Straßen, die von der Änderung der gesetzlichen Vorschriften betroffen sein werden. Aus diesem Grund sollte die Stadt rechtzeitig ein Lärmgutachten in Auftrag geben. Es ist im Interesse der Stadt und der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, bereits jetzt mit den Vorbereitungen zu beginnen. So können nach dem Inkrafttreten veränderter gesetzlicher Regelungen zeitnah weitere Entscheidungen getroffen werden.“ (red)

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