Berlin – Die Bürger können sich zum Jahreswechsel auf sinkende Steuern und Sozialbeiträge freuen – allerdings fällt die von der letzten Großen Koalition beschlossene Entlastung bei der Einkommensteuer und den Rentenversicherungsbeiträgen klein aus.
Ein Durchschnittsverdiener mit einem Bruttolohn von 3.000 Euro zahlt 2018 gerade 155 Euro weniger im Jahr, wie Berechnungen zeigen. Zusammen veranlagte Ehepartner, die beide 4.000 Euro im Monat verdienen und zwei Kinder haben, werden insgesamt um 431 Euro im Jahr entlastet.
Die Minientlastung verdanken die Steuerzahler überwiegend der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Erhöhung von Grund- und Kinderfreibetrag sowie der Senkung des Beitrages zur Rentenversicherung. Ein kleinerer Teil der Steuersenkung ist zur Bekämpfung der kalten Progression gedacht.
Allerdings stehen den Maßnahmen auch höhere Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung gegenüber. Dadurch verringert sich die Entlastung bei Besserverdienenden. Ein Single mit einem Einkommen von 6.000 Euro zahlt 277 Euro weniger Steuern und Abgaben im Jahr. Bei 10.000 Euro Monatsverdienst beträgt die Entlastung nur 145 Euro.
Für Ärger sorgt, dass die Beitragsbemessungsgrenzen regelmäßig angepasst werden, die für Steuerzahler vorteilhaften Freibeträge und Pauschalen hingegen selten.
„Den Grund- und den Kinderfreibetrag muss die Politik regelmäßig an die Inflation anpassen, weil das Bundesverfassungsgericht sie dazu verpflichtet hat“, sagte Reiner Holznagel, Präsident des Steuerzahlerbundes dem „Handelsblatt“. „Bei den meisten anderen Pauschalen herrscht dagegen seit Jahren Stillstand – das führt zu Steuererhöhungen durch die Hintertür.“
So wurde der Arbeitnehmerpauschbetrag laut Steuerzahlerbund seit 2011 nicht mehr angehoben. Würde man ihn an die Inflation anpassen, müsste er nach Berechnungen des Vereins im Januar von 1.000 Euro eigentlich auf 1.093 Euro steigen.
Die Entfernungspauschale, seit 2004 nicht angehoben, müsste statt 30 Cent bei 37 Cent je Kilometer liegen. (dts Nachrichtenagentur)

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