Berlin – Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat am Dienstag seinen mit Spannung erwarteten „Masterplan Migration“ vorgestellt.
Im Wesentlichen entspricht die am Dienstag vorgestellte Version vom 4. Juli den bereits zuvor im Internet kursierenden Varianten, beispielsweise der Version vom 22. Juni.
Neu ist ein Absatz unter Punkt 27, in dem es darum geht, dass Asylbewerber, für deren Asylverfahren andere EU-Länder zuständig sind, an der Einreise gehindert werden sollen. Weiter ist dort die Rede von „Transitzentren“, aus denen die Asylbewerber direkt in die zuständigen Länder zurückgewiesen werden sollen. Solche Zurückweisungen sollten „auf Grundlage einer Fiktion der Nichteinreise“ erfolgen, heißt es in dem Papier.
Dass weiter von „Transitzentren“ die Rede ist, obwohl der Begriff nach der Einigung mit der SPD am letzten Donnerstag nicht mehr verwendet werden sollte, rechtfertigte Seehofer: Schließlich handele es sich um einen Masterplan des Innenministeriums und nicht um einen Masterplan der Koalition. „Ich weiß gar nicht, welche Punkte die SPD mitträgt“, so Seehofer.
Neu ist auch unter Punkt 33 die Prüfung einer Einführung von Videoaufzeichnungen bei der Anhörung von Asylbewerbern. Gemäß Punkt 40 des Masterplans sollen solche Aufnahmen auch in Asylgerichtsverfahren verwertet werden. (dts Nachrichtenagentur)
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