Freitag, 26. April 2024

Schüler der Montessorischule machen auf Missbrauch von Kindersoldaten aufmerksam

12. Februar 2015 | Kategorie: Landau

Oberbürgermeister Hans-Dieter Schlimmer mit den Schülern der Freien Montessori Schule Landau mit dem Symbol des „Red-Hand-Days“.
Foto: stadt-landau

Landau. Schüler der Orientierungsstufe der Freien Montessori Schule Landau waren am 12. Februar bei Oberbürgermeister Hans-Dieter Schlimmer zu Gast, um auf den Red-Hand-Day aufmerksam zu machen.

Der seit 2003 stattfindende Aktionstag gegen den Einsatz von Kindersoldaten wird immer am 12. Februar, dem Jahrestag des Inkrafttretens des Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention, veranstaltet.

Um der Aktion ein Gesicht zu geben, wurden von den Schülern über 200 „rote Hände“ wie ein Stoppschild auf Papier gemalt und an Oberbürgermeister Hans-Dieter Schlimmer übergeben.

So soll die Solidarität der Jugendlichen mit den Zielen des Red-Hand-Days gezeigt werden: „Der Red-Hand-Day ist eine tolle Aktion. Es freut mich, dass ihr euch daran beteiligt“, so Schlimmer. Er lobte das Engagement der Schüler und versicherte, dass er sein Möglichstes tun werde, um die Botschaft des Red-Hand-Days in Landau zu etablieren.

Damit auch alle Bürger sowie Besucher des Landauer Rathauses auf den Aktionstag aufmerksam gemacht werden, hat die Orientierungsstufe der Montessori Schule eine große rote Hand als Symbol gebastelt. Der Oberbürgermeister hat den Schülern einen Platz im Foyer des Landauer Rathauses zugesichert. Sie wird dort einen Monat stehen. „Dass Kinder als Soldaten missbraucht werden ist ein Skandal, den die Weltengemeinschaft nicht dulden darf“, so Oberbürgermeister Hans-Dieter Schlimmer zu den Kindern.

Weitere Informationen sind unter www.redhandday.org einsehbar. (stadt-landau)

Print Friendly, PDF & Email
Zur Startseite

Abonnieren Sie auch unseren Pfalz-Express-Kanal bei YouTube

Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken
Schlagworte: ,

4 Kommentare auf "Schüler der Montessorischule machen auf Missbrauch von Kindersoldaten aufmerksam"

  1. Edward von Roy sagt:

    Stoppt selbst die geringst invasive FGM

    Erstmals in der Geschichte der USA beginnt im April 2017 ein Strafprozess nach 18 USC 116 (female genital mutilation), nachdem in Detroit, Michigan, die Ärztin Dr. Jumana Nagarwala sowie die Eheleute Attar angezeigt worden sind. Die drei Beschuldigten sind Angehörige der schiitischen Dawudi Bohra.

    In immer neuen Wellen branden die Versuche der Aufweichung der WHO-Klassifikation zur weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) heran, die Versuche der Straffreistellung der irgendwie geringer invasiven Formen der Mädchenbeschneidung.

    Man versucht, die Schädlichkeit der weiblichen Genitalverstümmelung FGM Typ Ia Klitoris(teil)amputation (Type Ia, removal of the clitoral hood or prepuce only) oder einer FGM Typ IV wie Stechen, Einschneiden, Kratzen, Schaben (for example: pricking, incising, scraping) zu bagatellisieren.

    Die WHO-Klassifikation zur weiblichen Genitalberstümmelung (FGM) muss erhalten bleiben: Nein zu den Versuchen der Straffreistellung der Chatna (Chitan al-inath, indones.: sunat perempuan), etwa der sogenannten milden Sunna, überall auf der Welt.

    Frau und Mann, Mädchen und Junge sind nicht ungleich zu behandeln. Genitalbeschneidung muss global verboten bleiben bzw. werden, einerlei, ob der junge Mensch ein Mädchen ist oder ein Junge.

    Völlig altersentsprechend ist auch ein 12, vierzehn oder 16 Jahre alter junger Mensch nicht in der Lage, die Folgen der FGM oder MGM auf Gesundheit, Sexualität oder Partnerschaft abzuschätzen.

    Unabhängig davon kann auch eine Infektion nach einem Skalpellschnitt oder Nadelstich, kann auch die sogenannte milde Sunna zu schweren Komplikationen bis hin zum Tod führen.

    Deshalb ein klares Nein zu allen medizinisch nicht erforderlichen Genitaloperationen an einem Minderjährigen (d. i. Mensch unter 18 Jahre) – keine Beschneidung unter achtzehn.

  2. Edward von Roy sagt:

    [ abgeordnetenwatch.de ]

    Frage von Edward von Roy an Dr. Katarina Barley bezüglich Inneres und Justiz

    Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Barley (…)

    Im islamischen Recht der Schafiiten gilt die männliche wie weibliche Beschneidung als wâdschib (farD), religiös verpflichtend. (…)

    Sind Sie der Auffassung, dass eine religiös begründete FGM Typ Ia oder FGM Typ IV durch Art. 4 Grundgesetz gedeckt und auch nicht durch § 226a StGB verboten ist? (…)

    Bekennen Sie sich zum Beibehalten der WHO-Kategorisierung weiblicher Genitalverstümmelung, welche FGM definiert als Typ I, II, III, IV? Kämpfen Sie mit uns gegen die Straffreistellung der Chatna (chitan al-inath, sunat perempuan), auch der milden Sunna? Jede Form von FGM (I, II, III, IV) gehört verboten – überall auf der Welt. (…)

  3. Steuerzahler sagt:

    Bravo Herr Schlimmer, damit haben Sie garantiert tausende von Kindersoldaten vor dem sicheren Tod gerettet. Und unsere lieben Kinderlein können jetzt rote Hände malen statt lesen. Toll!

    • Fred S. sagt:

      Dass diese Kongo-Söldner von einem ruandischen Asylbewerber im heimischen Ludwigshafen per Handy zu unseren Coltanminen dirigiert werden, kann man doch den Kindern nicht erzählen, Genosse!