Freitag, 26. April 2024

Schrebergarten für den Frühling anlegen: Das gilt es zu beachten

14. März 2022 | Kategorie: Freizeit & Hobby, Haushalt und Technik, Ratgeber

Viele Parzellen einer Schrebergartensiedlung.
Foto: © unsplash.com, Patrick Federi

Frühlingszeit ist Gartenzeit und darauf freuen sich vor allem die Menschen, die einen grünen Daumen haben. Doch nicht alle verfügen über einen eigenen Außenbereich, wie etwa einen Garten, eine Terrasse oder einen Balkon.

Wer sich dennoch in die Gartenarbeit stürzen möchte, sollte vielleicht über einen Schrebergarten nachdenken. Dabei handelt es sich um einen Kleingarten, der inmitten anderer Kleingärten angelegt ist. Er bildet eine ideale und vor allem grüne Zuflucht aus dem Alltag. Hier können sich Gartenfans so richtig ausleben. Wer für den Frühling einen neuen Schrebergarten anlegen möchte, sollte jedoch ein paar Punkte beachten.

Was ist überhaupt ein Schrebergarten?

Früher galten sie als sehr spießig und eher kleinkariert, heute liegen Schrebergärten wieder voll im Trend. Deutschlandweit gibt es rund 900.000 Hobbygärtner, die unter dem Bundesverband Deutscher Gartenfreunde organisiert sind.

Schrebergärten sind Kleingärten, die im Rahmen einer Siedlung organisiert sind. Die Organisation erfolgt einem Verein, der unter anderem die Vergabe der einzelnen Parzellen, also der Grundstücke, verwaltet.

Oft ist es als Normalperson gar nicht so einfach an eine Parzelle in einem Kleingartenverein zu kommen. Eine Mitgliedschaft im Verein und eine Bewerbung werden vorausgesetzt. Wird eine Parzelle frei gibt es, ähnlich wie bei Immobilien, eine Art Bewerbungsgespräch.

Mit etwas Glück kümmern sich die Bewerber dann schon bald um ihren eigenen kleinen Schrebergarten. Dabei sollten sie allerdings bereits im Vorfeld wissen, dass sie sich an bestimmte Regeln halten müssen.

Wichtig ist die Aufteilung der Parzelle

Ein Schrebergarten darf nicht größer als 400 Quadratmeter groß sein. Die Fläche müssen Gärtner je nach Ordnung des Vereins über die sogenannte Drittel-Regel aufteilen. Sie basiert auf dem Bundeskleingartengesetz. Zwar ist die generelle Gestaltung an sich einem selbst überlassen, allerdings sollte von der Drittel-Regel nicht abgewichen werden:

  • Ein Drittel der Fläche sollte für die bauliche Nutzung reserviert sein. Dazu zählt unter anderen die Fläche des Gartens, die überdacht ist, etwa mit einem Vordach oder mit einer Gartenlaube. Auch die Gehwege, die in der Parzelle angelegt werden, gehören zur baulichen Nutzung.
  • Das zweite Drittel soll der sogenannten Erholungsnutzung dienen. Dazu zählt beispielsweise das Anlegen von Rasenfläche oder von Blumenbeeten.
  • Für den gärtnerischen Anbau soll das letzte Drittel genutzt werden. Auf diesen Flächen bauen Sie Obst und/oder Gemüse an.

Zwar sollten Schrebergärtner die Drittel-Regelung einhalten, allerdings müssen die Flächen nicht unbedingt alle miteinander zusammenhängen.

Gehwege bereits im Vorfeld planen

Vor dem Anlegen des Schrebergartens fertigt man sich eine Skizze an, wie die Aufteilung später einmal grob aussehen soll. Auf diese Weise hat man den Plan immer vor Augen. Besonders wichtig ist, dass die Gehwege im Vorfeld eingeplant werden.

Sie führen nicht nur in die einzelnen Bereiche der Parzelle, sondern können die verschiedenen Zonen voneinander räumlich abtrennen. 

Gut geeignet für die Wege sind Trittsteinpflaster oder normale Pflastersteine. Rasengitter kann ebenfalls sinnvoll sein. Am Ende ist es wichtig, dass das Regenwasser gut abfließen kann.

Voraussetzungen für die Gartenlaube

Nicht nur die Drittel-Regel gilt es für Schrebergärtner zu beachten, sondern auch bei der Gartenlaube ist nicht alles erlaubt. Es ist natürlich klar, dass es sich um ein hochwertiges und optisch ansprechendes Modell handelt. Online können Gartenfreunde beispielsweise solche Gartenlauben kaufen.

Besonders gut eignet sich beispielsweise ein Gartenhaus aus Holz. Allerdings ist es laut den aktuell geltenden Vorgaben wichtig, dass die Grundfläche nicht größer als 24 Quadratmeter ist. Generell darf nur so viel Fläche in ihrer Parzelle überdacht sein.

Das Aussehen muss schlicht sein und es sollte sich optisch an den anderen Gartenlauben orientieren. Die innere Ausstattung darf nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein. Das ist nämlich verboten. Grundsätzlich sollten bauliche Maßnahmen mit den Vorstand des Vereins abgesprochen werden.

Sichtschutz für den eigenen Garten einrichten

Damit die Menschen in ihrem Schrebergarten vor neugierigen Blicken Ihrer Parzellennachbarn geschützt sind, sollten sie sich einen Sichtschutz einrichten. Dazu werfen sie vorher einen Blick in die Verordnung ihrer Schrebergartenanlage, damit keine Fehler passieren oder gar eine Abmahnung droht.

Mit einer Hecke, die Ihre Parzelle einrahmt sowie einer Pergola an Ihrer Gartenlaube, die mit Kletterpflanzen geschmückt ist, kann man jedoch nichts falsch machen.

Wasseranschluss

Damit die Pflanzen im Schrebergarten die richtige Pflege bekommen, brauchen sie Wasser. Entweder gibt es an der Parzelle Zugang zu einem Trinkwasseranschluss, möglicherweise gibt es einen gemeinschaftlichen Wasseranschluss oder man nutzt eine Regentonne.

Teiche oder Pools können ebenfalls sinnvoll als Wasserquelle sein. Allerdings müssen sie vorher genehmigt werden. Vor allem bei Pools kann das schwierig werden.

Stromanschluss

Ohne Strom kommt heute kein Schrebergarten mehr aus. Immerhin werden viele Gartengeräte mit Strom versorgt. Bestes Beispiel ist der elektrische Rasenmäher. Auch die für die Beleuchtung Ihrer Parzelle ist ein Stromanschluss von Nöten.

Auswahl der Pflanzen: nicht alles ist erlaubt

Bei der Auswahl der Blumen sowie der Obst- und Gemüsesorten sollte darauf geachtet werden, dass man möglichst pflegeleichte und robuste Pflanzen verwendet, die einige Zeit allein sein können.

Allerdings ist das Pflanzen einiger Sträucher oder Bäume verboten. Besonders hochwachsende und ausladende Gewächse sollten vermieden werden.

Fazit

Der Frühling im neu angelegten Schrebergarten kann also ruhig kommen. Wenn Gartenfreunde unsere Tipps beachten, steht einer erholsamen Saison nichts mehr im Weg.

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