
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Foto: dts Nachrichtenagentur
Berlin- Drei Tage nach der im Bundestag gescheiterten Wahl von neuen Verfassungsrichtern mischt sich der Deutsche Richterbund (DRB) in die Debatte ein.
Man sei „besorgt über die Vorgänge“ und fordere „Besonnenheit“, schreiben die Vorsitzenden Andrea Titz und Achim Scholz in einer am Montag verbreiteten Erklärung.
„Tagespolitische Interessen und Positionierungen in gesellschaftspolitischen Einzelfragen sollten im Nominierungsprozess nie in den Vordergrund geraten, weil sie den Eindruck von der Unabhängigkeit aller Bundesverfassungsrichter und in der Folge die Akzeptanz ihrer Entscheidungen beeinträchtigen können“, heißt es in dem Text. Außerdem dürfe „die hohe fachliche und persönliche Reputation der Nominierten im Verfahren nicht beschädigt werden“.
Die Arbeitsfähigkeit und das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts seien von überragender Bedeutung für den demokratischen Rechtsstaat und das Gericht deswegen „nicht den Regeln der parteipolitischen Entscheidungsfindung unterworfen“. Das müsse auch bei der Wahl von Richtern bedacht werden. „Gerät ihre Wahl unter den Einfluss der Tagespolitik, kann dies langfristig zu einer nachteiligen Politisierung des Gerichts führen“, so die DRB-Vorsitzenden.
Ohne es direkt auszusprechen, stellt sich der Richterbund ein Stück weit hinter die von der SPD nominierte Frauke Brosius-Gersdorf, die Teile der Unionsfraktion abgelehnt hatten. Denn, so schreiben die Juristen, Persönlichkeiten wie Ernst Benda, Roman Herzog oder Jutta Limbach hätten beispielhaft belegt, „dass klare gesellschaftspolitische Positionierungen“ von Richtern verbunden mit einer Offenheit für den Diskurs die ausgewogene Entscheidungsfindung befördern, statt sie zu beeinträchtigen.
„Das gilt jedenfalls, solange das Gericht seinen besonderen Charakter wahren kann und nicht von außen politisiert wird“, so die DRB-Vorsitzenden.
Im Nominierungsprozess dürfe zudem nicht aus dem Blick geraten, dass Kandidaten sich nicht selbst für das Amt bewerben. „Die Gestaltung des Verfahrens darf ihre Reputation nicht beschädigen“, schreiben die beiden Richter, die an einem Landgericht und am Bundessozialgericht tätig sind. (dts Nachrichtenagentur)

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