
Quelle: Pfalz-Express
Berlin. Die für heute geplante Wahl dreier neuer Verfassungsrichter im Bundestag wurde überraschend abgesagt. Der Grund: Uneinigkeit zwischen SPD und CDU/CSU über die von der SPD vorgeschlagene Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf.
Damit gerät die Besetzung der freien Richterposten am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in eine ungewisse Lage, was politische Spannungen in der schwarz-roten Koalition verschärfen dürfte.
Kontroverse um Frauke Brosius-Gersdorf
Die Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf, die von der SPD für das Amt der Verfassungsrichterin und potenziell als Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts nominiert wurde, stand in der Unionsfraktion stark in der Kritik. Insbesondere ihre Positionen zu Themen wie Schwangerschaftsabbruch, einer möglichen Corona-Impfpflicht und einem AfD-Verbotsverfahren sorgten für Widerstand.
Mehrere CDU/CSU-Abgeordnete bezeichneten sie als „ultralinke Juristin“ und „unwählbar“, da ihre Ansichten als zu polarisierend empfunden wurden. Besonders ihre Aussage, dass die Menschenwürde erst mit der Geburt beginne, stieß bei konservativen Abgeordneten auf Ablehnung.
Hinzu kamen Plagiatsvorwürfe gegen Brosius-Gersdorf, die die Union als weiteren Grund anführte, ihre Wahl abzulehnen. Laut dem Plagiatsprüfer Stefan Weber soll ihre Dissertation „23 Verdachtsstellen auf Kollusion und Quellenplagiate“ enthalten, was ihre fachliche Eignung infrage stelle. Diese Vorwürfe verschärften die Debatte und führten dazu, dass CDU-Fraktionschef Jens Spahn und Bundeskanzler Friedrich Merz die SPD aufforderten, den Vorschlag zurückzuziehen.
Koalitionskrise und politische Folgen
Die Entscheidung, die Wahl von der Tagesordnung zu nehmen, wurde von der Union initiiert, die drohte, sich bei der Abstimmung über Brosius-Gersdorf zu enthalten. Ohne die Stimmen der CDU/CSU hätte die SPD-Kandidatin keine Chance auf die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit gehabt. Die SPD hingegen beharrte auf ihrem Vorschlag und kritisierte die Union scharf. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) warf der Union vor, mit der Debatte das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts zu beschädigen, und forderte Verlässlichkeit in der Koalition.
Die Absage der Wahl stellt die Koalition vor eine Zerreißprobe. Should die Wahl im Bundestag scheitern, könnte das Wahlrecht an den Bundesrat übergehen, was die Union als riskant einstuft. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann warnte, dass im Bundesrat ein noch „linker“ Kandidat gewählt werden könnte, was die konservative Ausrichtung des Gerichts gefährden würde.
Die anderen Kandidaten
Neben Brosius-Gersdorf waren die Rechtsprofessorin Ann-Katrin Kaufhold (SPD) und der Bundesarbeitsrichter Günter Spinner (CDU/CSU) für die drei freien Posten nominiert. Während Spinner und Kaufhold weniger umstritten waren, hängt ihre Wahl nun ebenfalls in der Schwebe, da die Abstimmung als Package gestrichen wurde.
Die Linke signalisierte Bereitschaft, die SPD-Kandidatinnen zu unterstützen, forderte aber im Gegenzug Gespräche mit der Union, die diese aufgrund ihres Unvereinbarkeitsbeschlusses ablehnt. Die AfD erklärte, nur Spinner unterstützen zu wollen, was die Gefahr birgt, dass eine Wahl mit AfD-Stimmen als Makel wahrgenommen würde.
Was passiert nun?
Die Absage der Wahl verschiebt die Besetzung der Posten von Josef Christ, Doris König und Ulrich Maidowski, die das Bundesverfassungsgericht verlassen. Sollte der Bundestag in den kommenden Monaten keine Einigung erzielen, könnte das Bundesverfassungsgericht selbst Vorschläge machen, oder der Bundesrat würde die Wahl übernehmen. Dies könnte die Machtverhältnisse im Gericht weiter nach links verschieben, was die Union unbedingt verhindern will.
Die Debatte um Brosius-Gersdorf zeigt, wie politisch aufgeladen die Besetzung des höchsten Gerichts geworden ist. Experten wie der Verfassungsrechtler Julian Krüper kritisieren, dass die fachliche Qualifikation in den Hintergrund gerückt ist und stattdessen einzelne Positionen der Kandidatin überbewertet werden. Die nächste Bundestagssitzung nach der Sommerpause wird zeigen, ob die Koalition einen Kompromiss findet oder ob der Streit die Funktionsfähigkeit des Gerichts weiter gefährdet.

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