
Foto: Pfalz-Express
In Rheinland-Pfalz ändern sich die Regeln rund um Bestattungen grundlegend. Nach mehr als 40 Jahren bekommt das Land ein neues Bestattungsgesetz, das den Menschen mehr Freiheiten beim Abschied von Verstorbenen einräumt.
Verabschiedet wurde die Reform von den Ampelfraktionen SPD, Grünen und FDP, auch die AfD stimmte zu. „Nach über 42 Jahren haben wir einen neuen Rahmen geschaffen, der individuelle Vorstellungen und Wünsche der Menschen im Land mit einem würdevollen Abschiednehmen in Einklang bringt. Viele Menschen wollen sich mit dem Gedanken auseinandersetzen, was mit ihnen nach ihrem Ableben geschieht“, sagt Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) im Plenum.
Das ändert sich konkret
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Urne zu Hause aufbewahren: Angehörige dürfen die Asche eines Verstorbenen künftig auch in den eigenen vier Wänden aufbewahren.
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Asche verstreuen außerhalb des Friedhofs: Möglich ist das etwa auf Privatgrundstücken oder in bestimmten Flüssen wie Rhein, Mosel und Saar – allerdings nur über Bestatterinnen und Bestatter.
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Sargpflicht fällt: Statt des klassischen Sargs sind nun auch Tuchbestattungen erlaubt.
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Erinnerungen aus Asche: Künftig dürfen auch Schmuckstücke oder Diamanten aus der Asche Verstorbener hergestellt werden.
Regeln bleiben bestehen
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Liegt kein ausdrücklicher Wunsch des oder der Verstorbenen vor, muss die Asche weiterhin auf dem Friedhof beigesetzt werden.
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Das Gesetz gilt nur für Menschen mit letztem Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz – um Bestattungstourismus zu verhindern.
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Auch künftig dürfen nur Bestatter die Asche außerhalb von Friedhöfen ausbringen.
Kritik an der Reform
Kirchenvertreter und Kommunalpolitiker äußern Bedenken: Sie warnen davor, dass Friedhöfe als Orte der Trauer und des gemeinsamen Erinnerns an Bedeutung verlieren könnten. Auch die Frage, wie die neuen Freiheiten praktisch kontrolliert werden sollen, bleibt offen.
Ein Gesetz mit Symbolkraft
Gesundheitspolitiker Oliver Kusch (SPD) sprach von einem Schritt, der dem veränderten Umgang mit Tod und Trauer Rechnung trage. Ziel sei es, mehr persönliche Gestaltung zu ermöglichen und gleichzeitig die Würde der Verstorbenen und Hinterbliebenen zu wahren.
Das Gesetz soll ab Oktober in Kraft treten und nach fünf Jahren überprüft werden. (cli)

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