Protest gegen ungerechte Sozialabgaben auf Direktversicherungen und Betriebsrenten in Karlsruhe

20. Oktober 2019 | Kategorie: Kreis Südliche Weinstraße, Nordbaden, Versicherungen

Quelle: privat

Karlsruhe. Am 26. Oktober 2019 werden in vielen deutschen Städten Demonstrationen gegen die Doppelverbeitragung auf Direktversicherungen und Betriebsrenten stattfinden. Von Bayreuth bis Wiesbaden, von Dresden bis Karlsruhe demonstrieren Betroffene dagegen.

Veranstalter ist der Verein für Direktversicherungsgeschädigte, der seit 2015 den staatlichen Zugriff auf die Ersparnisse aus privater und betrieblicher Altersvorsorge anprangert.
Fast ein Fünftel der Auszahlungen müssen die Rentenbezieher an die Krankenkassen abführen, wenn sie aus dem Berufsleben ausscheiden.

Besonders hart trifft es Altersvorsorger mit Verträgen, die vor 2004 abgeschlossen wurden. Die Krankenkassen fordern von ihnen den vollen Beitragssatz, sprich Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil, plus Zusatz- und Pflegebeitrag – egal, ob es dabei um eine Kapitalzahlung oder eine monatliche Rente geht.

Das gilt auch für Direktversicherte, die in der Einzahlphase bereits Sozialbeiträge abgeführt haben. Der Klageweg ist den Betroffenen durch das Bundessozialgericht versperrt,
denn der institutionelle Rahmen des Betriebsrentenrechts werde erst dann verlassen – so das BSG –, wenn der Arbeitnehmer in die Stellung des Versicherungsnehmers einrückt.
Dies ist bis auf weiteres der einzige Weg, der Beitragspflicht zu entgehen.

Potentiell betroffen sind ca. 6 Millionen Direktversicherte, von denen sich viele im DVG e.V. organisiert haben und am 26. Oktober ihren Forderungen auf den Straßen Nachdruck
verleihen: Sie verlangen einen Stopp der Doppelverbeitragung und Entschädigungslösungen bei den Direktversicherungen, in die mit dem sog. Gesundheits-Modernisierungs-Gesetz
2004 nachträglich und ohne Bestandsschutz eingegriffen wurde.

Eine Demo mit anschließender Kundgebung wird u.a. vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stattfinden. Die Auftaktdemo findet bereits am 24.10. um 14:00 Uhr in Dresden statt.

Alle Veranstaltungen sind auf www.dvg-ev.org und in allen sozialen Medien abrufbar. Etliche Sozialverbände haben sich mit den Protesten solidarisiert. Entsprechende Petitionen
wurden bereits von mehr als 10.000 Unterstützern signiert.

Denn der Klageweg ist den Betroffenen versperrt. „Die Veranstalter wollen am 26.10. Politik und Öffentlichkeit aufrütteln“, so Rudi Birkmeyer von der regionalen Gruppe des DVG e. V. „Sie fordern Entschädigungen und den Mut zur politischen Neugestaltung einer nachhaltigen und vertrauenswürdigen Altersvorsorge, damit Altersarmut für nachfolgende Generationen vermieden werden kann“. (red)

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25 Kommentare auf "Protest gegen ungerechte Sozialabgaben auf Direktversicherungen und Betriebsrenten in Karlsruhe"

  1. Siggi Wolf sagt:

    So meine lieben Politiker. Wir sind Eurem Aufruf gefolgt privat für unser Alter vorzusorgen und Ihr habt uns gnadenlos verarscht. Profitiert haben die Versicherungen und die Krankenkasse und die um die es geht legen drauf. Nach einer Berechnung der bayerischen Verbraucherzentrale ist die DV ein Minusgeschäft. Und nun fehlt euch das Rückgrat den Fehler wieder zu korrigieren. Und dann wundert Ihr euch darüber dass eure Prozentwerte nach unten gehen. In jedem Unternehmen wird Ihr wegen Betrug rausgeflogen. So abgehoben seid Ihr mittlerweile. Ich war mal stolz auf unsere Demokratie – Ihr richtet diese zugrunde und jammert dass andere Parteien Zulauf bekommen.

    Schaut euch mal an was in Norwegen, Holland, Österreich und der Schweiz läuft. Ihr müsst nur nachmachen. Denken ist ja wohl noch me

  2. Kai Schnabel sagt:

    Leider wissen sehr viele der Betroffenen noch nicht, dass auch Sie beim Renteneintritt 19% Kranken- u. Pflegekassen Beiträge von ihrer Direktversicherung (Kapitallebensversicherung) und ihrer Betriebsrente zahlen müssen. Wen wundert´s, die Politik hat diese Gesetzesänderung klammheimlich 2004 durchgesetzt und nie in der Öffentlichkeit kommuniziert. Nur die gesetzlichen Krankenkassen, die das Gesetz mit formuliert hatten, wussten Bescheid und kassieren seit 2004 jeden Direktversicherten und Betriebsrentner ab. Privat Versicherte zahlen nichts!
    Deshalb ist für jeden Inhaber einer Direktversicherung die Teilnahme an der Demo/Kundgebung am 26.10. um 10.00Uhr im Schloßbezirk Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht Pflicht!
    Zeigen wir der Politik was wir von diesem Gesetz halten.

  3. Kai Schnabel sagt:

    Die Direktversicherungen (Kapitallebensversicherung) sind in Folge des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes von 2004, zu einem Draufleggeschäft geworden. Man zahlt mehr Beiträge aus dem Nettoeinkommen ein, als man, nach der Doppel- u. Dreifachverbeitragung der Krankenkassen, ausgezahlt bekommt. Dank der Politik, die nachträglich u. ohne Bestandsschutz für Altverträge, die Pauschalversteuerung von 10% auf 20% und die Krankenkassenbeiträge von Null auf 19% klammheimlich angehoben hat. Die Karlsruher Verfassungsrichter gaben dieser ungerechten Politik im Nachhinein ihren juristischen Segen. Vor dem Bundesverfassungsgericht gibt es keine Gerechtigkeit, nur Urteile

    Deshalb kommt zur Demo/Kundgebung am 26.10. um 10.00 Uhr in den Schlossbezirk Karlsruhe, vor das Bundesverfassungsgericht.

  4. Rolf Grassmann sagt:

    Die Unverschämtheit ist nicht nur rückwärtige Änderung der Gesetze sondern die Rechtsprechung im Namen des Volkes sowohl beim BGH als auch bei den darunterliegenden Instanzen.
    Pfui Frau Merkel, Sie brauchen das Geld für „WIR SCHAFFEN DAS“
    Ich bin es leid, nur immerwieder zu schreiben und darauf nur Wischi Waschi Antworten der Politiker aller CDU/CSU, SPD und Grünen zu bekommen. Ich mache jetzt das was nicht mein Naturell ist, ich gehe zur Demo nach KA

    • Nessun Dorma sagt:

      Pfui Frau Merkel, Sie brauchen das Geld für „WIR SCHAFFEN DAS“ –

      Gemach, das Geld ist ja nicht weg, es ist nur woanders:

      epochtimes de/politik/deutschland/deutsche-krankenkassen-zahlen-fuer-tuerkische-angehoerige-in-der-tuerkei-mit-a1282201.html
      „Wie viele Familienangehörige in Deutschland Krankenversicherter haben nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei als Leistungsempfänger nach dem deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen Leistungen ….

      Richtlinie:
      deutsch-tuerkisches-recht.de/images/files/41_Deutsch_Tuerkisches_Sozialversicherungsabkommen.pdf

      DEUTSCH-TÜRKISCHES SOZIALVERSICHERUNGSABKOMMEN ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DER REPUBLIK TÜRKEI
      TÜRKİYE CUMHURİYETİ İLE FEDERAL ALMANYA CUMHURİYETİ ARASINDA SOSYAL GÜVENLİK KONUSUNDA YAPILAN SÖZLEŞMESI

  5. Günter Wenzel sagt:

    Dieses Unrecht besteht bereits seit 15 Jahren. Das ein Sparer 3 x Krankenkassenbeiträge zahlen muss ist ein Novum in der Bundesrepublik Deutschland!
    Für die Politik ist dies kein Betrug sondern es wurde nur die Erwartungshaltung gebrochen …. Nette Umschreibung für Vertragsbruch ( Betrug ) von Olaf Scholz 12.09.2019 angesprochen auf diesen Sachverhalt. Fazit: Wer Rentner quält , wird nicht gewählt !

  6. Zoro sagt:

    Schluss mit den drei 2 Klassensystemen.
    Die KV, RV und die Rechtsprechung sind äussert ungerecht. Olaf Scholz, Ulla Schmidt ( das ist ausgebildete Lehrerin mit den hohen Nebeneinkünften von der Schweizer Pharmaindustrie ) und Horst Seehofer haben die zweite und die dritte Säule der Altersversorgung sogar rückwirkend betrüblich gemacht. Wer selbst vorsorgt ist dumm,
    die Beamten sind fein rauss. In Österreich gibt es im Durchnitt 80% vom Netto schon in der ersten Säule.

  7. Meinhar Wolf sagt:

    Ich finde diese Vorgehensweise, selber ein Betroffener, hervorragend. Habe bereits auf Wahlkampfveranstaltungen mehrmals auf diese Problematik hingewiesen und den CDU..SPD..FDP…GRÜNEN….gesagt, dass Sie die beste Wahlkampfhilfe für die AFD wäre.
    Denn Politik hat was mit Glaubwürdigkeit zu tun, das vermissen viele der Betroffenen.
    Ich alleine kenne 6 Pensionäre , die wie ich eine Betriebsrente beziehen und seit Jahren mit DOPPELVERBEITRAGUNG betrogen werden.
    Diese 6 Personen und auch ich , haben aus Frust keine der oben genannten Parteien gewählt.
    Habe dazu auch einen Brief an die Abgeordneten des Bundestages geschickt , vor einem halben Jahr, natürlich keine Antwort bekommen.
    Uns Betriebsrentner ärgert, das von Lauterbach, Heil bis Spahn seit Jahren darüber diskutiert wird….und ??

  8. Thomas Peter sagt:

    Ein hervorragendes Beispiel, wie der Lobbyismus unsere „Soziale“ Marktwirtschaft“ kontaminiert.
    Der Gemeinsame-Bundesausschuss hat 2003 vollzogen. Der Gesamtverband der Krankenkassen
    und Versicherungen ist hier ein mächtiges Mitglied und hatte ein großes Defizit.
    Anstatt die Ursachen zu analysieren und für die Zukunft ein stabiles und transparentes System
    zu entwickeln, hat man als schnelle Lösung in fremde Taschen gegriffen,DV.
    Problem ruckzuck gelöst und mit dem GMG 2004 im Bundestag verabschiedet.
    Horst S. war schon damals als Problemlöser ein Held und konnte Lachen.
    Er zahlt weder in das System ein, noch bekommt er kärgliche Rentenbezüge zu spüren.
    Als Politiker und Beamter ist man eben bessergestellt, so ist das Leben.
    Dieselskandal,TTIP,Mietpreisbremse und so geht es weiter………

  9. Ingrid Wulff sagt:

    Wie konntet ihr (SPD/Grüne/CDU/CSU) es wagen, die Träume aller vorsorgenden Bürger zu zerstören?!

    Wir haben uns an alle Vorgaben der Politik gehalten. Haben privat vorsorgt wie politisch gewollt. Steuerlich gefördert über den AG über den Betrieb. Der AG musste Versicherungsnehmer sein. Die Auszahlung sollte beitragsfrei sein. Genau die Rahmenbedingungen der Politik für den Vertragsabschluss wurden uns zum Verhängnis. Genau das werfen uns die obersten Richter nun vor. Der AG war VN und es steht im betrieblichen Bezug. Deswegen mutiert in Deutschland eine Vorsorge zur beitragspflichtigen Betriebsrente

  10. Es ist nicht zu glauben

    Über 6 Mill. Bürger haben akzeptiert, dass die Rente im Alter nicht ausreicht obwohl sie ein Leben lang gearbeitet haben. Deshalb haben sie privat vorgesorgt und eine Direktversicherung als Gehaltsweiterleitung abgeschlossen. Sie haben alle das dritte Standbein der Altersvorsorge, die private Altersvorsorge bedient. Aber sie wurden betrogen. Bei der Auszahlung stellte man fest, dass man sich selber eine Rente zahlt und hierfür Sozialabgaben zahlen muss. Aber damit nicht genug. Der Rentner muss auch den Arbeitgeberanteil mitbezahlen! Der Zwangsbeitrag beläuft sich auf knapp 20%. Eigentlich unverständlich und nicht zu glauben, denn das BVerfG gibt uns die Beitragsfreiheit.


  11. erik wolf sagt:

    Als junger Mensch habe ich Arbeitgeber, Versicherungsträger u. dem Gesetzgerber vertraut.
    Vom Einkommen einen erheblichen Teil in die Altersvorsorge, zu den Rentenbeiträgen gezahlt. Jetzt wird im Nachhinein fast ein Fünftel der dringend benötigten Altersvorsorge weggenommen.
    Wir empfinden das als Betrug. Vielleicht ist es nachvollziehbar, dass wir protestieren.
    Entstehen so Protestwähler? und wenn sich nicht´s ändert u. öfter vorkommt, werden dann aus Protestwählern dauerhafte „Wut“-Wähler ? und oder entsteht so Wahl- u. Politik -Verdrossenheit?
    Vielleicht es ist es nachvollziehbar, dass Betroffene so eine mieße Altersvorsorge aktiv nicht empfehlen, aus Enttäuschung ehrenamtliche Tätigkeiten einstellen usw.
    Wir glauben die Tragweite ist größer als Politiker vermuten.

  12. Im Urteil 1 BvR 2137706 steht ganz genau was ein Versorgungsbezug ist. Randnummer 6: Für Versorgungsbezüge bleibt es bis zum 31.12.2003 dabei, dass auf diese nur der halbe Beitragssatz erhoben wird. Ein Beweis das wir keinen Versorgungsbezug haben, denn wir waren bis zum 31.12.2003 beitragsfrei.
    Wie Hohn liest sich die Aussagen der Politiker wenn sie schreiben, diese Zahlung ist einen Beitrag zur Solidarität in der Versichertengemeinschaft und rechtens.
    Auf Grund seines Rechtsverständnisses denkt der Rentner das er beim Sozialgericht Recht bekommt. Aber weit gefehlt.

  13. Norbert Wichmann sagt:

    Ja, die sogenannte „Doppelverbeitragung“ auf die betrieblichen Direktversicherungen ist die größte Abzocke der Nachkriegszeit! Selbst vier Wahlniederlagen, Forderungen des Bundesrates, der Gewerkschaften, der Krankenkassen, der CDU-Basis vom 31. Parteitag und vieler Politiker führen nicht zum Einlenken der Spitzenpolitiker der GroKo. Unerklärlicherweise ist damals bei der finalen Koalitionsverhandlung CDU/CSU/SPD das Thema aus dem Koalitionspapier zu später Stunde gestrichen worden. Wer war es, wer verantwortet das?

  14. Armbruster Bernd sagt:

    Von Politikern belogen, betrogen und hereingelegt.
    Siehe Doppelverbeitragung bei Direktversicherung und Betriebsrente aber auch bei Ehepaaren:
    Meine Frau zahlt aus ihrer Rente in die gesetzliche Kk 7% und ich in meine private Kk meinen
    Beitrag. Soweit so gut. Doch jetzt wird es unverschämt. Zusätzlich muß meine Frau in Ihre Kk noch 15% aus der Hälfte meiner Pension einbezahlen, obwohl diese dafür nicht die geringste Leistung erbringt.
    Wäre sie nicht gesetzlich freiwillig versichert sonder pflichtversichert oder privatversichert, müßte Sie das nicht. Hier wird das Rechtsempfinden mit Füßen getreten. Was hat meine Pension mit der Kk meiner Frau zu tun. Und warum werden nur freiwillig gesetzlich Versicherte ausgequetscht und alle anderen nicht? CDU,SPD und Grüne vielen Dank.

    • Kai Schnabel sagt:

      Ich bekam vor kurzem diese Information:
      Bei Ehepaaren im Ruhestand, bei den der Ehemann Beamter war, die Ehefrau mit eigener Rente von der Zahlung der Pflichtversicherten Krankenkassenbeiträge freigestellt wird und diese dann von der Beihilferegelung des Ehemannes mit versorgt wird. D.h. in diesem Fall müssen dann auch keine Beiträge für die Auszahlung der Direktversicherung geleistet werden. Hier wird das Rechtsempfingen mit Füßen getreten. Und warum werden nur freiwillig gesetzlich Versicherte und Inhaber von Direktversicherungen ausgequetscht und alle anderen nicht? CDU/CSU ,SPD und Grüne vielen Dank.

  15. Demokrat sagt:

    In meinem nächsten Leben werde ich Beamter oder Berufsharzer!

  16. Kai Schnabel sagt:

    Hinweis für alle, die von der Pfälzer Seite aus zur Demo nach Karlsruhe fahren wollen.

    Die Rheinbrücke Maxau-Karlsruhe ist am 26.10. komplett gesperrt. Die Anreise per PKW ist deshalb nur über die Rheinbrücke in Germersheim oder Iffezheim möglich. Alternativ sind die Fähren in Neuburg und Leimersheim in Betrieb. Die Anreise per Straßenbahn Linie S5 ab Wörth, oder per Bundesbahn zum HbH Karlsruhe. Oder macht es wie ich, nehmt das Fahrrad. 🙂 Das Wetter soll ja gut werden.

  17. Edgar Krieger sagt:

    Vielen Dank für die Aufklärung und Info zu diesem brisanten und wichtigen Thema.
    Die Bürger mit zusätzlicher Altersvorsorge werden nach Strich und Faden betrogen…das muss einmal direkt gesagt werden.
    Hier haben die Menschen die Möglichkeit, Ihren Unmut vor der Politik zu äußern.
    Der Griff in die Bundeskasse zur Erhöhung der eigenen Diäten wird Ratz/ Fatz durchgezogen, da gibt es keine Diskussion, eine Wiedergutmachung eines Fehlers von 2003/2004 wird nach 15 Jahren immer noch diskutiert, der Schwarze Peter hin und hergeschoben…wie sagte doch Merkel zu einer Betroffenen im TV; ff…es bleibt doch immer noch was übrig für sie zum leben…
    Es grüßt
    Ein Gastleser

  18. „Direktversicherungen sind keine Betriebsrenten“ sondern banale Lebensversicherungen! In der letzten Woche wollten angeblich CDU und SPD über eine Lösung, bei der unverschämten Verbeitragung von Betriebsrenten durch die Krankenkassen, verhandeln! Wo bleibt wieder einmal eine Erfolgsmeldung??? Die Politiker kann und darf man leider nicht mehr ernst nehmen! Leider sprechen aber beide Parteien (Gesundheitsminister und stellv. Fraktionsvorsitzende) im Vorfeld aber auch nur wieder von „Betriebsrenten“ – . wobei aber auch die Halbierung des Beitragssatzes bei den Betriebsrenten – dringend geboten ist. Über die schamlose Enteignung, eines willkürlich ausgewählten Personenkreises, bei den Direktlebensversicherungen, herrscht diskretes Schweigen! Wir fordern die sofortige Einstellung der Abzocke.

  19. Reiner sagt:

    Danke lieber Pfalz-Express dass ihr uns so unterstützt. Eure Hilfe ist für uns sehr wichtig um das Problem weiterhin bekannt zu geben. Die allermeisten bemerken das Problem erst wenn sie kurz vor der Auszahlung stehen.

  20. Maria Des. sagt:

    Ich könnte heulen. So etwas Gemeines. Ich habe 23 Jahre auf mein 13. Gehalt, sprich Weihnachtsgeld, verzichtet und in die Direktversicherung eingezahlt.
    Ich war stolz, so etwas gemacht zu haben, weil ich dachte, ich bekomme ja dann alles auf einmal. Während meine Kollegen ein kpl. 13. Gehalt zu Weihnachten hatten und dieses verprassen könnten. Ich hxbf stolz verzichtet.
    Freunde, Bekannte und Famillienangehörige verstehen es nicht und sie sagen, Maria, du hast dich reinlegen lassen. Man hat dich betrogen. Ich schäme mich deswegen. Meine Direktversicherung bekomme ich nächsten Monat ausbezahlt. Schluchtz, schluchtz.

  21. Helmut Bö sagt:

    Vorschlag: GesundheitsmodernisierungsKORREKTURgesetz
    • Jegliche durch Gehaltsverzicht oder aus Eigenmitteln angesparte Altersvorsorge, z.B. in Direktversicherungen, ist frei von Verbeitragung durch die Krankenkassen.
    • Das bei Vertragsfälligkeit zur Auszahlung kommende Guthaben stellt keine Versorgungsleistung dar, sondern ist gleichgestellt mit privatem Eigentum.
    • Dabei ist es unerheblich, ob die Ansparungen durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer, oder anteilig von beiden, an den Versicherungsträger z.B. einer Direktversicherung, überwiesen wurde.
    • Unerheblich ist auch die im Ansparungsvertrag eingebrachte vertragliche Formulierung.
    • Unerheblich ist auch, ob die Ansparung vor oder nach der Einkommensversteuerung abgeführt wurde.
    • Unerheblich

  22. Helmut Bö sagt:

    weiter: • Unerheblich ist dabei auch, ob vor oder nach der Versteuerung des angesparten Gehaltsanteils die Überweisung an den Versicherungsträger erfolgte.
    • Allein die Tatsache, dass die Ansparung von der Person des Leistungsempfängers angespart wurde oder wird, vermeidet die Verbeitragung.
    • Grundsätzlich ist bei ausbezahlten Direktversicherungsverträgen davon auszugehen, dass die Ansparung durch den oder im Auftrag des Arbeitnehmers durchgeführt wurde.
    (Im Streitfall soll die Krankenversicherung das Gegenteil beweisen müssen. Arbeitnehmer haben in der Regel die Gehaltsauszüger der letzten 10….30 Jahren nicht verfügbar.)
    • Verbeitragt werden ausschließlich echte Versorgungsleistung durch Dritte, begrenzt auf z.B. die Höhe des Arbeitgeberanteils