
FWG-Fraktionsvorsitzender und Landtagskandidat Steffen Weiß.
Foto: v. privat
Wörth – Die Nutzung der städtischen Wahl-Plakatwände zwischen den Wahlterminen im März und dem Zeitraum 6 Wochen vor der Bundestagswahl soll für gebührenfreie Werbeangebote von ortsansässigen Gewerbetreibenden, Gastronomen und Dienstleistern, die durch Corona-Maßnahmen betroffen sind, ermöglicht werden.
Das schlagen die Freien Wähler im Stadtrat Wörth vor. Die städtischen Wahl-Plakatwände werden bis zum 14. März und im Ortsbezirk Wörth wegen einer möglichen Stichwahl Stichwahl bei der Wahl zum Ortsvorsteher eventuell bis zum 28. März als Wahlwerbung der Kandidaten und Parteien genutzt.
Ab dem 15. August werden Plakatwände vermutlich wieder für die Wahlplakatierung zur Bundestagswahl am 26. September 2021 den Parteien und Kandidaten unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Für den dazwischenliegenden Zeitraum – als Vorschlag vom 1. April bis 31. Juli – sollen diese Plakatwände nun für gebührenfreie Werbeangebote von ortsansässigen Gewerbetreibenden, Gastronomen und Dienstleistern, die durch Corona-Maßnahmen betroffen sind, genutzt werden können. Die Fraktion der Freien Wähler (FWG) im Stadtrat Wörth hat einen entsprechenden Antrag zur nächsten Stadtratssitzung beschlossen und eingereicht. Die Verwaltung soll demzufolge einfache Regeln aufstellen, die eine möglichst gleichberechtigte Nutzung sicherstellen sollen: Etwa eine Beschränkung der durch einen einzelnen Werbetreibenden zu belegenden Fläche und des Zeitraums, eine vorherige unbürokratische Anmeldung bei der Stadtverwaltung etc.
Als Begründung führen die Freien Wähler an, dass sich die Privilegierung der Parteien bei der Werbung im Vorfeld von Wahlen aus den rechtlichen Rahmenbedingungen ergibt. „Aber die Rahmenbedingungen für Gewerbetreibende, Gastronomen und Dienstleister sind in der Corona-Pandemie außerordentlich und erfordern außergewöhnliche Maßnahmen“, so Fraktionssprecher Steffen Weiß, „die beiden Wahltermine im Jahr 2021 ermöglichen hier eine einfache Unterstützungsmöglichkeit. Durch den Entfall von Abbau im Frühjahr und Wiederaufbau der Plakatwände im August durch die Mitarbeiter des städtischen Bauhofes entstehen mindestens keine Mehraufwendungen für den städtischen Haushalt, mutmaßlich sogar Einsparungen.“
Auf zusätzliche Plakatierungsangebote außerhalb der städtischen Plakatwände soll ausdrücklich verzichtet werden. „Die Einhaltung der Auflagen bzgl. Anzahl, Anbringung und nicht zu nutzenden Stellen im öffentlichen Verkehrsraum gelingt schon einigen der Parteien zur Landtagswahl nicht und kann nur schwer kontrolliert und sanktioniert werden“, erklären die Freien Wähler weiter.

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