Petitionsausschuss des Bundestags hat US-Depot in Germersheim besucht – Noch keine Entscheidung

6. März 2023 | Kategorie: Kreis Germersheim, Regional

V.li.: Dr. Marlon Bröhr (CDU/CSU), Corinna Rüffer (Grüne), Alexander Ulrich (Linke).
Foto: Pfalz-Express/Licht

Germersheim – Eine Delegation des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags hat am Montag das US-Depot besichtigt.

Sie wollte im Zusammenhang mit der Petition* zum Thema „Gefahrstofflager in Lingenfeld/Germersheim“ die Fakten und Entscheidungsgrundlagen analysieren (wir berichteten mehrfach). 

Am Ortstermin nahmen die Abgeordneten Corinna Rüffer (Delegationsleiterin), Dr. Marlon Bröhr, Timon Gremmels, Sören Pellmann und Alexander Ulrich teil. Neben Vertretern von Umwelt- und Verteidigungsministerium waren auch Landrat Dr. Fritz Brechtel und der SPD-Landtagsabgeordnete und Lingenfelder Bürgermeister Markus Kropfreiter dabei.

Danach gab es im Bürgersaal des Stadthauses ein Pressegespräch. Daran nahmen dann auch der Petent, der stellvertretende Vorsitzende der Bürgerinitiative (BI) „Kein Gefahrstofflager“ Gerald Seibel, der BI-Vorsitzende Erwin Leuthner und weitere BI-Mitglieder teil, die zu der Besichtigung im US-Depot allerdings nicht eingeladen waren.

Petitionsausschuss-des-Bundestags - drei Mitglieder

Foto: Pfalz-Express/Licht

Entscheidung vertagt 

Zu einem endgültigen Entschluss kam der Petitionsausschuss noch nicht. Man nehme noch etliche Fragen mit nach Berlin, sagte Corinna Rüffer. Man werde weiter an der Angelegenheit arbeiten. 

Im US-Depot sei man auf eine transparente Situation gestoßen, so Rüffer. Man habe den Eindruck gewonnen, dass die US-Army die Sicherheit sehr ernst nehme, auch in ihrem ureigenen Interesse.

Nachdem der Ausschuss zuerst am falschen Depot-Eingang gewartet hatte, kam man mit Verzögerung doch noch zusammen. Es wurden Gespräche geführt, die Lagerhallen, Stoffe und Sicherheitsmaßnahmen angeschaut. Depot-Verantwortliche erläuterten, welche Bedeutung das Depot im Zusammenspiel der internationalen Kräfte hat. Die Ausschussmitglieder waren ganz offensichtlich zufrieden mit dem, was sie zu sehen und zu hören bekamen. 

Man verstehe jedoch, dass es Ängste gebe, sagte Rüffer. Aber die Behörden schauten „mit offenen Augen“ (nach dem Rechten, Anm. d. Red.). Auch Landrat Brechtel habe in der Vergangenheit „immer mal wieder“ Inspektionen durchführen lassen.

Unterschiedliche Behandlung ziviler und militärischer Einrichtungen? 

Gibt es bei militärischen Einrichtung einen „Umwelt- oder Sicherheitsrabatt“? Will heißen, werden sie anders behandelt als zivile Einrichtungen mit ihren vielen Auflagen? Diese Frage wurde kurz angerissen, aber nicht abschließend beantwortet. Der Petitionsausschuss tendierte dazu, dass dieselben Standards zum Tragen kämen – allerdings auch einige gesetzgeberische Lücken.

Genau hinschauen will der Ausschuss, was die Genehmigung der Gefahrstoffe beinhaltet. Was aber so gut wie sicher ist: Die Stoffe mit der Zusatzbezeichnung „1a“ und „1b“ werden im Depot nicht mehr gelagert. Das habe eine Rücksprache mit der SGD (Struktur- und Genehmigungsdirektion) Süd ergeben, hieß es. Demnach werden explizit diese gefährlichen Stoffe von der Genehmigung ausgenommen.

„Weit über Germersheim hinaus“

Gerald Seibel sah den Besuch des Ausschusses als besondere Würdigung des Petitionsunterfangens und erklärte, die Intension gehe über Germersheim hinaus, zivilrechtlich und militärisch.

Beim Militär habe es häufig eine Nichtanwendung von Gesetzen gegeben, zum Beispiel bei Emissionen oder Brandschutzverordnungen. In den letzten 70 Jahren hätten sich diese Schutzgesetze aber erweitert und bestünden heutzutage in ganz anderem Umfang. „Gesetzte und Verordnungen müssen angepasst werden“, forderte Seibel.

Eine weitere Ungleichbehandlung sieht Seibel beim Katastrophenschutzplan. Der wurde überarbeitet und durchläuft seit Anfang Februar den Genehmigungsprozess.  (cli)

*Hintergrund Petition

Der Petent begehrt im Namen der Bürgerinitiative, militärische und zivilrechtliche Gefahrstofflager gleich zu behandeln.

Vorgeschlagen wird, dass durch den Gesetzgeber eine Klassifizierung bezüglich des Begriffes „militärische Einrichtung“ eingeführt wird, um mit einer solchen Unterscheidung zukünftig Liegenschaften sowohl der Bundeswehr als auch von Fremdstreitkräften definieren zu können, die als „militärische Einrichtung der unmittelbaren Landesverteidigung“ dienen und sonstigen militärischen Liegenschaften, die lediglich als „militärische Infrastruktureinrichtungen“ klassifiziert werden, und zum Beispiel Wohnliegenschaften, Krankenhäuser, Logistikeinrichtungen etc. beinhalteten.

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