
Foto: dts Nachrichtenagentur
Die Bundesanwaltschaft hat am Dienstag aufgrund eines Haftbefehls vom 1. Juni den deutschen Staatsangehörigen Peter St. festnehmen lassen. Das teilte die Behörde am Vormittag mit.
Gegen den Beschuldigten bestehe der dringende Tatverdacht der Beihilfe zu Mord und Beihilfe zu versuchtem Mord „zum Nachteil von 20 Menschen“.
Im Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt: Peter St. vertritt eine von nationalsozialistischen und rassistischen Überzeugungen geprägte Ideologie. In der Nacht vom 18. auf den 19. September 1991 besuchte er gemeinsam mit anderen rechtsextremistischen Gesinnungsgenossen, darunter der gesondert verfolgte Peter S., eine Gaststätte in Saarlouis.
Die Gruppe tauschte sich über die seinerzeit zahlreichen vor allem in Ostdeutschland stattfindenden rassistisch motivierten Anschläge auf Unterkünfte für Ausländer aus. Peter St., der damals eine herausgehobene Rolle in der regionalen Skinhead-Szene innehatte, machte deutlich, dass er die Begehung solcher Anschläge auch in Saarlouis gutheiße und äußerte im Beisein des ihm hierarchisch unterstellten Peters S. insbesondere folgende Worte: „Hier müsste auch mal sowas brennen oder passieren“.
Beeinflusst und bestärkt durch diese Aussage begab sich Peter S. kurz darauf in den frühen Morgenstunden des 19. September 1991 zu einem Wohnheim für Asylbewerber in der Saarlouiser Straße. Er betrat das Gebäude, goss im Treppenhaus des Erdgeschosses aus einem Kunststoffkanister Benzin aus und entzündete es.
Das Feuer breitete sich mit großer Geschwindigkeit im gesamten Treppenhaus aus und erfasste im Flur des Dachgeschosses einen 27-jährigen ghanaischen Staatsangehörigen. Dieser erlitt schwerste Verbrennungen und eine Rauchvergiftung, die noch am Tattag zu seinem Tod führten.
Zwei weitere Hausbewohner konnten sich nur durch Sprünge aus dem Fenster retten und trugen dadurch Knochenbrüche davon. Den übrigen 18 Bewohnern gelang es, sich unverletzt in Sicherheit zu bringen.
Der festgenommene Beschuldigte Peter St. soll im Laufe des Tages einem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt werden, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird. (red/dts Nachrichtenagentur)

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