
Alexander Schweitzer
Foto: Rolf H. Epple
Mainz/Göcklingen/Heuchelheim-Klingen/Knöringen. Sozialminister Alexander Schweitzer überreichte in Vertretung von Innenminister Roger Lewentz der Schwerpunktgemeinde Göcklingen sowie den Gemeinden Heuchelheim-Klingen und Knöringen (Verbandsgemeinde Landau-Land) Fördergelder in Höhe von insgesamt 513.000 Euro.
Diese stammen aus dem rheinland-pfälzischen Dorferneuerungsprogramm und dem Investitionsstock des Landes.
„Ich freue mich als Mitglied der Landesregierung die Fördergelder überreichen zu können. Es liegt mir am Herzen, dass die Ortsgemeinden im ländlichen Raum in Rheinland-Pfalz weiterhin gefördert und unterstützt werden. Dies wird maßgeblich durch das Dorferneuerungsprogramm und den Investitionsstock ermöglicht“, sagte Schweitzer.
Göcklingen für acht Jahre Schwerpunktgemeinde mit diversen Projekten
Die Ortsgemeinde Göcklingen wurde vom Ministerium des Innern und für Sport ab dem Programmjahr 2018 für einen Zeitraum von acht Jahren als Schwerpunktgemeinde anerkannt. Die zu sanierende Kaiserberghalle erfüllt vielfältige Funktionen und spielt im Gemeindeleben eine zentrale Rolle. Neben der Nutzbarkeit als Sporthalle für die ortsansässigen Vereine dient sie auch als Dorfgemeinschaftshaus und Treffpunkt für die verschiedenen Vereinsgruppen in der Gemeinde. Im ersten Bauabschnitt sollen die Heizungsanlage erneuert und die sanitären Anlagen ertüchtigt werden. Daneben müssen zwingende Anforderungen an den Brandschutz erfolgen. Abgerundet wird die Sanierung mit der Herstellung der Barrierefreiheit. Die Baumaßnahmen werden durch das Dorferneuerungsprogramm mit 401.000 Euro gefördert.
Schwerpunkte der Dorferneuerung sind vor allem Projekte in den Ortskernen, die Impulse geben, um die Ortsmitte neu zu beleben oder als Mittelpunkt des dörflichen Lebens zu erhalten. Dazu gehören die Sanierung und neue Nutzung der Bausubstanz genauso wie die Sicherung der Grundversorgung.
Auch die Friedhofsanlage der Gemeinde Göcklingen soll den geänderten Gestaltungs- und Nutzungsansprüchen angepasst werden. Das Land unterstützt dies über einen Zuschuss von 85.000 Euro aus dem Investitionsstock 2022. Zu den geplanten Maßnahmen gehören unter anderem die barrierefreie Erschließung aller Grabfelder sowie die Sanierung vorhandener Wege, um die Verkehrssicherheit zu garantieren.
Darüber hinaus ist die Anpflanzung von Bäumen vorgesehen, um zukünftig auch Baumbestattungen anbieten zu können. Weiterhin soll eine Fläche für Wiesenerdbestattungen geschaffen werden und das bestehende Urnenfeld wird neu strukturiert, um mehr Bestattungsplatz bieten zu können. Zusätzlich zu der Anlage von neuen Bestattungsplätzen werden die Friedhofsmauer, das Eingangstor und die Kompostanlage saniert und eine automatische Bewässerungsanlage für die Rasenflächen und Hecken installiert.
Schweitzer betonte: „Mittel aus dem Investitionsstock in Rheinland-Pfalz tragen dazu bei, jährlich viele wichtige Projekte im kommunalen Raum zu verwirklichen, um das Leben der Menschen in ihrem Wohnort weiter zu verbessern. Sie helfen auch kleinen und mittelständischen Betrieben, die von den Investitionen der Kommunen profitieren. Ich bin froh, dass das Land Ortsgemeinden in der Pfalz dabei unterstützt, ihre Pläne zu verwirklichen.“
Geld für Bachplatz in Knöringen
Auch weitere Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Landau-Land profitieren von Zuschüssen des Landes. Knöringen erhält 21.000 Euro aus dem Investitionsstock für die Neugestaltung des Bachplatzes. Dabei soll ein zentral gelegener, attraktiver Treff- und Erholungsort für Bürger geschaffen werden, der sich gewinnbringend in das Ortsbild einfügt.
Geld für Mühlstraße in Heuchelheim-Klingen
Einen Förderbescheid in Höhe von 6.000 Euro hat Minister Alexander Schweitzer an Heuchelheim-Klingen übergeben. Die Gemeinde plant, die sanierungsbedürftige Mühlstraße auszubauen.
Förderfähige Projekte für eine Unterstützung aus dem Investitionsstock sind der Neu- oder Umbau sowie die Erweiterung und Sanierung öffentlicher Einrichtungen wie Verwaltungsgebäude, Stadt- und Mehrzweckhallen, Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser. Maßnahmen auf kommunalen Friedhöfen und Ausbaumaßnahmen an kommunalen Anliegerstraßen fallen ebenso darunter.

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