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Nitsche versus Kreisverwaltung: Uneins beim Thema Autokonzerte von Vereinen

7. Mai 2020 | Kategorie: Kreis Germersheim, Politik regional

Dr. Dennis Nitsche (li.), Dr. Fritz Brechtel.
Foto (Archiv): Pfalz-Express

Wörth/Kreis – Der Wörther Bürgermeister Dr. Dennis Nitsche (SPD) hat nach eigenen Worten „mit Befremden“ die Aussagen der Kreisverwaltung aufgenommen, die in der Rheinpfalz vom 5.5.2020 unter der Überschrift „Nicht jeder findet das Autokonzert gut“ getätigt wurden. 

„In der Bürgermeister-Telefonkonferenz vom 28.4. habe ich das Thema Autokonzerte zur Sprache gebracht und Unverständnis für die Untersagungen derartiger Darbietungen durch den Landkreis zum Ausdruck gebracht“, schreibt Nitsche in einer Pressemeldung vom 5. Mai.

Landrat Dr. Brechtel habe ihm seine Rechtsauffassung bestätigt und ihn aufgefordert, doch eine Klarstellung beim Land anzufragen, wenn er anderer Rechtsauffassung sei, so Nitsche. Dies habe er unverzüglich getan und dazu die Landtagsabgeordnete Dr. Katrin Rehak-Nitsche (und Ehefrau Nitsches, Anm.d. Red.) um Unterstützung gebeten.

Katrin Rehak-Nitsche habe das Anliegen im dringenden Interesse der Musikvereine im Landkreis mit hoher Priorität an das Ministerium weitergegeben. Dennis Nitsche: „Für mich als Bürgermeister ging es insbesondere um die Planungssicherheit für den Musikverein Wörth, die Harmonie Maximiliansau, die Bienwaldkapelle Büchelberg und den Musikverein Schaidt, die alle Autokonzerte oder ähnliche Auftritte planten oder sogar schon durchgeführt haben. Aber auch für die von der Stadt Wörth am Rhein organisierten Wörther Fensterbank-Konzerte musste eine unverzügliche Klärung erfolgen.“

Dass die Kreisverwaltung nun in der Presse erkläre, die Klarstellung des Ministeriums stehe im Widerspruch zur Corona-Verordnung, sei ein bemerkenswerter Vorgang, so Bürgermeister Nitsche. Offenkundig tue sich die Kreisverwaltung schwer mit der Auslegung der Corona-Verordnung oder meine es besser zu wissen als das Ministerium, das die Corona-Verordnung geschrieben habe.

Zudem fänden vergleichbare Aktionen der Musikvereine und vieler anderer Vereine im gesamten Land Rheinland-Pfalz statt und erleichterten den Menschen das Erdulden der Corona-Einschränkungen. „Dass die eindeutige Klarstellung der Rechtslage durch das übergeordnete Ministerium öffentlich durch die Kreisverwaltung in Zweifel gezogen wird, kann erneut zu Unsicherheit bei Musikvereinen führen, die eine Verhängung von Ordnungsgeldern fürchten. Das ist nicht zielführend“, so Nitsche. „Die Kreisverwaltung muss unterscheiden, ob sie etwas persönlich nicht gut findet einerseits, und was andererseits die schon eindeutige und nun nochmals klargestellte Rechtslage ist.

Landrat Brechtel habe ihn in einer Telefonkonferenz am 5.5. darüber informiert, dass er nun nochmals eine Klärung mit dem Land herbeiführen wolle. „Ich kann nicht nachvollziehen, warum das Versehen nicht einfach korrigiert wird. Nun entsteht durch das Festhalten an einer widerlegten Rechtsauffassung eine unnötige Auseinandersetzung.“ Die Stadt Wörth werde selbst weitere Wörther Fensterbank-Konzerte durchführen und auch Darbietungen der Vereine genehmigen.

Kreisverwaltung: 

Auf Nachfrage des Pfalz-Express bei der Kreisverwaltung erklärte diese, die Aussage seitens des Landes „Musikalische Darbietungen in Form von „Autokonzerten“ sind erlaubt“ habe die Kreisverwaltung „erstaunt“, stünden sie doch im Widerspruch zur zu diesem Zeitpunkt geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz und auch zur aktuell gültigen Verordnung.

Weiter heiß es: „Zusätzlich sorgte diese Aussage für Erstaunen, da das Land bereits am 22. April von der Kreisverwaltung zu diesem Sachverhalt angeschrieben wurde. Eine Antwort und Positionierung dazu stand bis gestern aus. Die Problematik wurde auch in einer Telefonkonferenz mit den Bürgermeistern des Landkreises angesprochen. Nachdem dieses Thema vom Wörther Bürgermeister an seine Frau, die Landtagsabgeordnete Rehak-Nitsche, weitergegeben wurde, hatte diese – im Gegensatz zur Kreisverwaltung – Ende April eine Aussage des Landes erhalten. Die Position des Landes: Autokonzerte sind erlaubt.“

Bis dahin habe sich die Kreisverwaltung entsprechend der rechtlichen Vorgaben verhalten (Zitat im Wortlaut): „Die Kreisverwaltung hat für die Umsetzung der vom Land Rheinland-Pfalz erlassenen Corona-Bekämpfungsverordnung zu sorgen, wie sie jeweils vorliegt. In diesen Fällen – gemäß § 3 der Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (4. CoBeLVO) vom 17.04.2020 (zuletzt geändert durch die Erste Landesverordnung zur Änderung der 4. CoBeLVO vom 24.04.2020) – war die Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art untersagt. Der infektionsschutzrechtliche Begriff der Veranstaltung ist im Hinblick auf den Zweck des Infektionsschutzgesetzes und der Corona-Bekämpfungsverordnung weit zu verstehen. Veranstaltungen wie Konzerte waren unter diesen Paragraphen zu subsumieren und somit bereits durch die Landesverordnung direkt verboten. Durch Veranstaltungen wie Autokonzerte werden für Bürgerinnen und Bürger Anreize geschaffen, sich zum Zuhören zusammenzufinden. Es wäre unvermeidbar zu Menschenansammlungen gekommen – die vorbehaltlich der Ausnahmetatbestände aus § 4 Absatz 1 Satz 1 der 4. CoBeLVO – durch § 4 Absatz 2 der 4.CoBeLVO untersagt waren.“

Am 6. Mai 2020 habe die Kreisverwaltung nun doch noch eine Antwort auf die Anfrage vom 22. April erhalten: „Inzwischen liegt die Fünfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (5. CoBeLVO) vom 30.April 2020 vor. Danach sind auch weiterhin die von Ihnen genannten „Vorhaben des Musikvereins“ bzw. die Bauern-/Flohmärkte nicht möglich.“

Damit widerspreche das Land seiner eigenen Auslegung, die von Frau Rehak-Nitsche bzw. ihrem Ehemann gegenüber der Kreisverwaltung geäußert wurde. Die Antwort vom 6. Mai bestätige dagegen die Auslegung der Corona-Bekämpfungsverordnung durch die Kreisverwaltung Germersheim, so die Kreisverwaltung.

„Das Land erwartet von der Kreisverwaltung die Auslegung der Landesverordnung und ist sich dabei selbst nicht einig. Das führt u.a zu einer Stimmungs- und Meinungsmache, die nicht akzeptabel und hinnehmbar ist. Das haben die letzten Veröffentlichungen gezeigt, sagt Landrat Brechtel.

Bei den Bürgern führe das zu Unsicherheiten und gerechtfertigten Nachfragen. „Ich erwarte, dass das Land klare Vorgaben macht und eindeutige Formulierungen findet, so dass solche völlig unnötigen Diskussionen nicht aufkommen. Es geht einzig und allein um das Thema Schutz aller in der Corona-Pandemie!“, fordert der Landrat.

 

 

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