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Landtagsabgeordnete Rehak-Nitsche fragt Landrat Brechtel nach Altersdiskriminierung bei Besoldungen im Kreis Germersheim

30. Januar 2019 | Kategorie: Kreis Germersheim, Politik regional

Dr. Katrin Rehak-Nitsche
Foto: Pfalz-Express

Wörth – Die Landtagsabgeordnete Dr. Katrin Rehak-Nitsche (SPD) hat bei Landrat Dr. Fritz Brechtel nachgefragt, wie viele Beamte in der Kreisverwaltung Germersheim von einer altersdiskriminierenden Besoldung betroffen sind, wie viele Beamte fristgerecht, individuell und schriftlich Widerspruch eingelegt und wie viele Beamte bereits eine Entschädigungszahlung erhalten haben.

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte im vergangenen Jahr der Klage wegen Altersdiskriminierung durch das Besoldungsdienstalter stattgegeben und den in der monatlichen Berechnung und Auszahlung der Bezüge Betroffenen einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch zugesprochen.

Rehak-Nitsche: „Dieses Gerichtsurteil, die daraus folgenden Konsequenzen, das Verfahren zur Entschädigung und die Situation etwaiger Betroffener haben mich als Mitglied des Petitionsausschusses des Landtags bereits mehrfach beschäftigt. Aus diesem Grund habe ich mich bei Landrat Brechtel nach der Umsetzung des Urteils im Landkreis Germersheim für die hier beschäftigten Beamtinnen und Beamten erkundigt.“

Rehak-Nitsche will wissen, wie das Verfahren konkret aussieht bzw. aussah, mit dem die Kreisverwaltung die Rechtsprechung zur altersdiskriminierenden Besoldung umgesetzt hat, wann dieses voraussichtlich abgeschlossen sein wird sowie, welche Mittel insgesamt für Entschädigungszahlungen verausgabt werden.

Das Widerspruchsverfahren der rheinland-pfälzischen Landesbeamten ist im Verfahren klar geregelt und an Voraussetzungen gekoppelt. Eine Entschädigung steht demnach Beamten, und Richtern zu, die ihre Besoldung begründetermaßen, individuell und schriftlich als altersdiskriminierend gerügt haben.

Das Bundesverwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz haben als Entschädigung pauschal 100 Euro für jeden Anspruchsmonat zugesprochen. Neben den Landesbeamten sind auch Beamte der Kreisverwaltungen und der Kommunen betroffen. (red)

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