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Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes zum 1. Januar: Landrat Brechtel und Landtagsabgeordnete Schleicher-Rothmund verschiedener Meinung

7. März 2018 | Kategorie: Kreis Germersheim, Politik regional


Foto: dts Nachrichtenagentur

Kreis Germersheim – „Wenn der Landesfinanzausgleich, wie von der Landesregierung geplant, geändert wird, erhält der Landkreis Germersheim ab 2018 jährlich rund 5 Mio. Euro weniger, als er nach derzeitiger Regelung erhalten würde. Dies entnehmen wir der Berechnung des Innenministeriums, die uns dazu vorliegt“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel als Reaktion auf eine Pressemeldung der SPD-Landtagsabgeordneten Barbara Schleicher Rothmund.

„Diese Probeberechnung sollte Frau Schleicher-Rothmund ebenfalls bekannt sein.“

Schleicher-Rothmund hatte vor einigen Tagen in einer Pressemitteilung mitgeteilt, dass der Landkreis Germersheim 2018 über 3,73 Millionen Euro mehr vom Land erhalte als 2017.

Brechtel habe in einer Presseerklärung dazu gesagt, der Kreis Germersheim würde im Jahr 2018 durch die Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs 5,06 Millionen Euro weniger vom Land erhalten. „Dem ist aber nicht so. Der Kreis Germersheim erhält nach Proberechnungen, die die Änderungen des LFAG (Landesfinanzausgleichgesetz) berücksichtigen, im Jahr 2018 vielmehr 22.207.068 Mio. Euro, das sind 3,73 Millionen Euro mehr als in 2017“, so Schleicher-Rothmund.

Fakt sei, dass im Jahr 2017 im Land im Zuge des Kommunalen Finanzausgleichs rund 1,584 Mrd. Euro Schlüsselzuweisung ausgezahlt worden seien: „Der Haushaltsansatz belief sich 2017 auf 1,586 Mrd. Euro. Der Haushaltsansatz 2018 beläuft sich auf 1,719 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr.“

Schleicher-Rothmund weiter: „Zutreffend ist ferner, dass eine Reform des Finanzausgleichs geplant ist, deren Ziel der tatsächliche „Ausgleich“ ist. D.h., ein Rückgang der Steuereinnahmen führt zu einer höheren Schlüsselzuweisung und umgekehrt. Dazu einige Fakten:
1. Der Finanzierungssaldo der kreisfreien Städte war 2016 negativ und betrug 66 Mio. Euro bzw. 66 Euro/Einwohner, während der Saldo für die Landkreise positiv war und +49 Mio. Euro bzw. gut +16 Euro/Einwohner betrug.
2. Die kreisfreien Städte haben knapp viermal so hohe Liquiditätsschulden wie der kreisangehörige Raum.“

Daher sehe das Land es als „zwingend notwendig“ an, den Zuwachs der Schlüsselzuweisungen im Jahr 2018 jeweils hälftig an die kreisfreien Städte und den kreisangehörigen Raum zu geben. „Deshalb erhalten die Landkreise 2018 voraussichtlich „WENIGER MEHR“ als erhofft, aber unterm Strich dennoch MEHR Geld als im Vorjahr“, führt Schleicher-Rothmund aus. „Nach den vorläufigen Berechnungen sind das für den Kreis Germersheim ein Plus von 3,73 Millionen Euro. Diese Zahlen müssten auch dem Landrat bekannt sein. Schade, dass er sie verschwiegen hat.“

Brechtel: „Zahlen erschreckend“

Landrat Brechtel hält den von Schleicher-Rothmund angestellten Vergleich für nicht aussagekräftig: „Man muss vielmehr die Ergebnisse des alten mit dem neuen System vergleichen. Nur dann sind die Veränderungen nachvollziehbar.“

Es möge sein, dass der Landkreis Germersheim in 2018 aufgrund verschiedener Effekte 3 Mio. Euro mehr Ausgleichszahlung vom Land erhalte als im Vorjahr. Zusammen mit den ausfallenden 5 Mio. Euro seien das 8 Mio. Euro, die der Landkreis zur Haushaltskonsolidierung dringend gebraucht hätte, so Brechtel.

„Würde das vom Land geplante Gesetz so in Kraft treten, wären in den künftigen Jahren deutlich negative Effekte bei den Kreisfinanzen zu erwarten. Kurz: Der Landkreis Germersheim wäre mit der große Verlierer der Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes. Ich appelliere daher an die Landesregierung und an alle in der Region verantwortlichen Abgeordneten, gegen diese Gesetzesänderung zu stimmen“, schreibt Brechtel ebenfalls in einer Mitteilung.

Die neu berechneten Zahlen seien „erschreckend“. Ohne weiteren finanziellen Ausgleich würde die Verschuldung entsprechend zunehmen. Schulsanierungen, Sporthallenbau, Investitionen in Kindertagesstätten oder soziale Projekte wären entweder nicht durchführbar oder müssten zeitlich zurückgestellt werden.

„Ich erwarte, dass der geplante Landesfinanzausgleich für alle fair geändert wird. Damit sich dadurch die Kommunen und der Landkreis Germersheim weiterhin so nachhaltig, familienfreundlich und sozial weiterentwickeln können, wie die Bürgerinnen und Bürger dies zu Recht von uns erwarten“, gibt Landrat Brechtel zu Bedenken.

Weiterhin stellt Landrat Brechtel klar, dass die Landkreise durchaus Verständnis für die Situation der kreisfreien Städte aufbächten und in Solidarität die Notwendigkeit der jetzt für 2018 angekündigten zusätzlichen Mittel nicht in Abrede stellten.

„Anders als von der Landesregierung dargestellt und so von Frau Schleicher-Rothmund übernommen, soll der Aufwuchs im Kommunalen Finanzausgleich in Höhe von insgesamt rund 132 Mio. Euro im Jahr 2018 allerdings nicht hälftig auf den Landkreisbereich und die kreisfreien Städte verteilt werden.“

Vielmehr sehe der Gesetzentwurf des Landes lediglich Mehreinnahmen für den gesamten Landkreisbereich in Höhe von rund 38 Mio. Euro vor, wobei die Landkreise insgesamt sogar weniger Geld erhalten sollten als nach der bisherigen Rechtslage.

Der von Schleicher-Rothmund dargestellte positive Finanzierungssaldo der Landkreise sei bekanntlich ausschließlich auf eine Vorauszahlung des Landes für die Jahre 2018 und 2019 zurückzuführen.

Gemeinsam forderten die 24 Landkreise nunmehr vom Land, über den diskutierten Gesetzentwurf ebenfalls wie die zwölf kreisfreien Städte mindestens in der Summe 95 Mio. Euro zusätzlich zu erhalten, um sich für die Zukunft rüsten zu können.

Ansonsten müssten dringend notwendige Investitionen in den Bereichen Verkehr und Bildung, der Unterhaltung der Infrastruktur und damit der Standortsicherung langfristig verschoben werden. Denn, anders als von der Abgeordneten dargestellt, hätten auch die Landkreise mit ihren Städten und Gemeinden in der Summe ebenso hohe Schulden wie die kreisfreien Städte.

„Ich hoffe“, so Brechtel, „dass die kommunalen Spitzenverbände in ihren Bemühungen um eine Verbesserung der Finanzausstattung aller Kommunen und eine Nachbesserung des vorliegenden Gesetzentwurfs kurzfristig Erfolg haben. Alles andere wäre ein völlig falsches Signal!“

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