
Ab sofort kann der Zoo Landau auch wieder mit einem negativen Testergebnis besucht werden.
Quelle: Stadt Landau
Landau. Alles neu macht der März: Heute (4. März) ist die 31. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft getreten und mit ihr zahlreiche Lockerungen, die auch die städtischen Einrichtungen in Landau betreffen.
So ist ab sofort für den Zutritt der Dienstgebäude der Stadtverwaltung kein 3G-Nachweis mehr erforderlich. Weiterhin gelten die Maskenpflicht und das Abstandstandgebot.
Lockerungen gibt es auch im Zoo Landau: Nachdem ein Besuch bislang nur mit 2G-Nachweis möglich war und auf dem gesamten Zoogelände Maskenpflicht galt, kann der Zoo ab sofort auch wieder mit einem negativen Testnachweis besucht werden, d.h. es gilt die 3G-Regel. Die Maskenpflicht auf dem Zoogelände entfällt.
Auch die städtischen Kulturveranstaltungen und Galerien können ab sofort wieder mit einem negativen Testergebnis besucht werden. Bei den Veranstaltungen in der Jugendstil-Festhalle entfällt künftig auch die Maskenpflicht und die in Vor-Corona-Zeiten übliche Bewirtung soll zeitnah wieder aufgenommen werden. In den städtischen Galerien ist weiterhin Maske zu tragen.
Oberbürgermeister Thomas Hirsch begrüßt die neuen Regelungen, bittet aber angesichts der nach wie vor hohen Infektionszahlen weiterhin darum, vorsichtig zu sein. „Es ist schön zu sehen, dass das Leben Zug um Zug wieder in unsere Stadt zurückkehrt und viele Einschränkungen wegfallen.
Nichtsdestotrotz ist es wichtig – egal ob bei privaten Treffen oder bei der Teilnahme am öffentlichen Leben – weiter Vorsicht und Rücksicht zu üben, auf Abstand und Hygiene zu achten und möglicherweise auch ohne eine bestehnde Pflicht Maske zu tragen.“

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