
Traurig: Die Linden wurden von der Firma Gerst in aller Eile trotz einstweiliger Verfügung gefällt.
Foto: stadt nw
Lachen-Speyerdorf. Um einen Neuantrieb der Kronen der Linden am Jahnplatz zu ermöglichen, wird die Umweltabteilung der Stadt Neustadt an der Weinstraße am 25. Oktober ab 8 Uhr die noch verbliebenen Lindenstämme nachschneiden.
Ein Nachschnitt ist erforderlich, da durch das Abquetschen der Kronen mit einem entsprechenden Forst-Gerät (Wood-Cracker) die Bäume an den Quetschstellen die Wunden nicht überwallen und sich auch keine Neuaustriebe bilden können.
Ein glatter Nachschnitt, der 10-15cm der Quetschstellen entfernt, sorgt dafür, dass die Bäume sich regenerieren können, sofern sich das Oberverwaltungsgericht gegen den Bau entscheidet oder einen naturschutzrechtlichen Schutz der Bäume als Geschützter Landschaftsbestandteil beschließen sollte.
Um den vorläufigen Erhalt der Bäume hat auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) gebeten.

Foto: stadt nw
Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Neustadt an der Weinstraße wird morgen bei den Nachschnittarbeiten mit vor Ort sein und diese begleiten.
Das auf dem Boden liegende Kronenmaterial wird voraussichtlich erst in der 45. Kalenderwoche ebenfalls im Auftrag der Firma Gerst abgeräumt. Auch der Abtransport wird von der Unteren Naturschutzbehörde begleitet werden. Die Kosten für die Nachschnittarbeiten übernimmt die Firma Gerst.
Hintergrund:
Auf dem Jahnplatz soll ein Baugebiet entstehen. Der Stadtrat hatte beschlossen, dazu die Linden fällen zu lassen. Der BUND hatte einen Rechtschutzantrag beim Oberverwaltungsgericht Koblenz gestellt, und eine einstweilige Anordnung erwirkt, die sowohl der Firma Gerst als auch der Stadt Neustadt zugestellt worden war.
Die Firma Gerst hatte, so die Stadt Neustadt lapidar, „teilweise Fakten geschaffen“, indem sie am 2. Oktober in aller Frühe 11 der 14 Lindenbäume fällen ließ.
Oberbürgermeister Weigel dazu: „Warum die Firma Gerst die Bäume entgegen der Bitte des Oberverwaltungsgerichts gefällt hat, ist uns unerklärlich und ist zu verurteilen. Selbstverständlich hätte die einstweilige Anordnung des OVG von der Firma Gerst respektiert und Rechtssicherheit vollständig abgewartet werden müssen.“
Der OB hat die Rechtsabteilung beauftragt, mögliche juristische Schritte seitens der Stadt zu prüfen.“ (desa/red)

Elf Linden wurden gefällt.
Foto (Archiv): Pfalz-Express

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