Lingenfeld: Geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen im Rat behandelt – LBM-Vertreter informieren

6. Februar 2020 | Kategorie: Kreis Germersheim

Symbolbild: Pixabay/PublicDomain/Pictures

Lingenfeld – Bereits seit einiger Zeit wird in Lingenfeld über geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen bei der Ortseinfahrt der K 31 von Schwegenheim kommend diskutiert und beraten.

Anwohner haben bereits bei der Verbandsgemeindeverwaltung und auch beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) Speyer vorgesprochen.

Der Landesbetrieb Mobilität hat nun in der jüngsten Ratssitzung über ein Konzept zur Verkehrsberuhigung informiert, dass zunächst bei einem Verkehrsversuch den Einbau von Recycling-Elementen im vorhandenen Fahrbahnbereich vorsieht (als halbseitige Fahrbahnverengungen im Versatz). Wann die beiden Fahrbahnverengungen installiert werden, kann das LBM noch nicht genau sagen. Die Elemente sollen aber noch vor den Sommerferien installiert werden, so LBM-Vertreter Hutzel.

Auf Nachfrage erklärte LBM-Vertreter Delb, dass der ursprünglich angedachte, kostenintensivere Minikreisel an der Kreuzung Schwegenheimer Straße/Im Strängel/Im Schlittweg vom Tisch sei. In diesem Fall wäre ein langes baurechtliches Verfahren notwendig, weil für den Kreisel Grundstücke gekauft werden müssten.

Ortsbürgermeister Markus Kropfreiter (SPD) machte deutlich, dass ein Minikreisel als Lösung zur Geschwindigkeitsreduzierung alles verzögern würde. „Wir brauchen eine Lösung, die schnell umgesetzt werden kann“, sagte der Ortsbürgermeister. Der Rat sprach sich einstimmig bei einer Enthaltung für die Fahrbahnverengungen aus.

Im weiteren Verlauf der Sitzung konnten Bürger Fragen an die LBM-Vertreter stellen. Die von den direkten Anwohnern vorgebrachten Argumente wurden besprochen. Da es sich zuerst um einen Verkehrsversuch handelt, sind Anpassungen in der Zukunft möglich, hieß es. Nach Aussage von Hutzel werde sich das Verkehrsverhalten der Autofahrer an dieser Stelle ändern.

Auch das Thema Germersheimer Str/ Hauptstr. wurde von den Bürgern angesprochen. Hutzel erklärte, dass aufgrund derzeitiger gesetzlicher Regelung eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h nicht zulässig sei. Kropfreiter wies darauf hin, dass hier die gesetzlichen Regelungen „nicht sehr vorteilhaft“ seien.

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