Landau. Die Landauer Grünen-Stadtratsfraktion wird zwei Anträge für die nächste Stadtratssitzung einreichen.
„Die Forderung nach weiteren Mitarbeitern des Ordnungsamtes oder der Polizei sind zwar wichtige Bausteine, doch keine Lösung für Gewalt- und Kriminalitätsprobleme. Wichtig ist aus unserer Sicht beide die öffentliche Sicherheit bedrohenden Aspekte bereits im Entstehen anzugehen.
Deshalb sollte Landau, wie es bereits andere Städte taten, ein Gewalt- und Kriminalpräventionskonzept erarbeiten und entsprechende Fördermittel des Landes in Anspruch nehmen.
Außerdem möchten wir die Außenbewirtungszeiten auf Freitage in den Hauptsommermonaten bis 24 Uhr ausweiten, nachdem es im Probejahr 2016 keinerlei Beschwerden gab und sich Landaus Gastronomie eine Fortsetzung wünscht“, so Fraktionschef Lukas Hartmann.
Antrag zu Außenbewirtungszeiten:
Den Optionen zur Beantragung einer Sondernutzung für Außenbewirtungsflächen wird eine weitere für die Monate Juni bis August bis 24 Uhr an Freitagen hinzugefügt.
Lukas Hartmann und Christian Kolain begründen den Antrag folgendermaßen:
„Bis 2016 beschränkte sich die Nutzung der Außenbereiche für Gastronomie-Betriebe in Landau auf bis 22 Uhr, mit einer zusätzlichen Gebühr bis maximal 23 Uhr. Gerade in den Sommermonaten führt dies bisweilen zu paradoxen Situationen: Trotz Helligkeit, schönen Wetters und angenehmer Temperaturen mussten Gäste um 23 Uhr nach drinnen gebeten werden, was ebenso für die Betreiber der Gaststätten, die nicht ebenso viele Plätze drinnen vorhalten können wie außen, wie für
die Gäste unangenehm ist. Aus diesem Grund beantragten wir eine Ausweitung der Sondernutzung an Samstagen und vor Feiertagen zwischen Mai und September auf 24 Uhr.
Diese Ausweitung, die im Stadtrat eine Mehrheit fand, erwies sich als voller Erfolg. Beschwerden über die neue Praxis blieben aus. Deshalb beantragen wir nun in einem zweiten Schritt die Ausweitung auf Freitage in den Hauptsommermonaten Juni bis August, was im wesentlichen die Ferienzeit umfasst, die letzten Semesterwochen aber noch mit einschließt.“
Antrag zum Kriminalpräventionskonzept:
Die Verwaltung erarbeitet ein Kriminalpräventionskonzept mit einem Maßnahmenkatalog an Präventionsbausteinen unter Bündelung bestehender Maßnahmen und Entwicklung neuer.
In diesem Zuge sind Förderanträge an das Land durch die Leitstelle Kriminalprävention zu prüfen und eine gewisse Anzahl an Schwerpunktthemen (Sucht, Eigentum, Gewalt, Jugend, Familie, Senioren, Sicherheitsgefühl, Wohnumfeld, Städtebau…) zu benennen. Baumaßnahmen, die das
Kriminalpräventionskonzept unterstützen, sollen 2017 und 2018 verstärkt realisiert werden.
Lukas Hartmann und Susanne Follenius-Büssow begründen den Antrag folgendermaßen:
„Kriminalitätsbekämpfung und -prävention erfordert mehr als das Verstärken von Polizei und Ordnungsamt. Das Recht auf Sicherheit, das der Rechtsstaat seinen Bürgern garantiert, wird nicht nur realisiert durch das Verfolgen und Bestrafen von Tätern, der Rechtsmäßigkeit von Urteilen aufgrund von Gesetzen oder dem Angebot an Hilfe durch öffentliche Stellen, wenn bereits etwas das Sicherheitsgefühl eines Menschen erschütterte.
Wesentlich ist auch die Präventionsarbeit, sodass Kriminalität erst gar nicht entsteht, Menschen nicht zu Tätern werden und Gewalt im Ansatz aufzulösen.
Andere Kommunen haben den Weg bereits beschritten, Kriminalpräventionskonzepte zu erarbeiten und umzusetzen, um mittel- bis langfristig an der Reduktion von Gewalt- und Kriminalität zu arbeiten.
Die Leitstelle „Kriminalprävention“ des Landes bietet hierfür nicht nur Fördergelder, sondern auch praktische Hilfestellungen. Wichtig ist es, das subjektive Unsicherheitsempfinden der Bevölkerung klar zu erfassen.
Welche Bevölkerungsgruppen sind betroffen? Welche Orte werden aus welchen Gründen gemieden? Welche Indikatoren neben der Polizeistatistik gibt es? Und welche Probleme zeigt die Polizeistatistik auf, die wir von Seite der Stadt angehen können?
Nach dem Eruieren der Problempunkte müssen einerseits Programme sowie Maßnahmen erarbeitet werden, und andererseits Formate gefunden werden, wie Präventionsprogramme den Bürgern bestmöglich vermittelt werden.
Die Stärkung des Präventionsrates, Beleuchtung von Angsträumen wie dem Ostpark, Selbstverteidigungskurse für Mädchen finanzieren, Beratung von Haus- und Wohnungsbesitzern und Bauherren, Untersuchung von Angsträumen, soziale Aspekte von Kriminalität bearbeiten, nachhaltige Ursachenbekämpfung zum Beispiel durch eine Stärkung der Streetworker, des Hauses der Jugend und des Jugendamtes allgemein sind einige mögliche Maßnahmen.“ (red)

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