
Symbolbild: Pfalz-Express/KI
SÜW. Mit einer Aufgabe besonderer Art hat sich der Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft (EWW) des Landkreises Südliche Weinstraße seit Mitte November 2024 beschäftigt: Überzahlungen bei den Müllgebühren zurückbuchen.
Der Grund dafür, dass manche Bürger zu viel bezahlt haben, liegt darin, dass sie automatische Daueraufträge eingerichtet hatten. Da die Müllgebühren im vergangenen Jahr allerdings drastisch gesunken sind, passte der Betrag des Dauerauftrags nicht mehr.
Rund 40.000 Gebührenzahler entrichten Gebühren an den EWW. Bereits 85 Prozent davon nutzen bereits die Vorteile eines SEPA-Mandats (früher bezeichnet als Bankeinzugsermächtigung). Mit dem SEPA-Mandat passen Zeitpunkt und Abbuchungsbetrag immer zur Rechnung. „Allerdings ist noch eine relativ hohe Anzahl von Daueraufträgen eingerichtet, mit denen die Gebühren bezahlt werden“, so Werkleiter Rolf Mäckel.
„Dies bedeutet oftmals zwar eine fälligkeitsgenaue Überweisung, leider aber auch, wenn die Beträge nicht an gesenkte Gebühren angepasst werden, eine Überzahlung!“ Konkret sei aufgrund der stark reduzierten Gebühren ab 2024 – die übrigens auch in 2025 auf diesem niedrigen Niveau bleiben – durch Daueraufträge insgesamt eine Summe von über 110.000 Euro mehr an den EWW überwiesen worden als in den Bescheiden gefordert worden war.
Buchhaltung hat die Überzahlungen zurücküberwiesen
Aus verschiedenen Gründen sei ein Übertrag ins neue Jahr wenig praktikabel gewesen, so Mäckel, sodass die zu viel gezahlten Beträge an die betreffenden Personen zurücküberwiesen worden seien. Dabei sei es um über 3500 Einzelüberweisungen gegangen: „Alle Rücküberweisungen mussten jeweils einzeln geprüft und vorgenommen werden. Das Prozedere sowie die Beantwortung von Rückfragen durch betreffende Bürger war zwar zeitaufwendig. Unsere Mitarbeiterinnen in der Buchhaltung haben das alles aber engagiert und konzentriert gemeistert.“
So appelliert der EWW an diejenigen, die die Abfallgebühren noch per Dauerauftrag überweisen: Bitte die zu zahlenden Beträge an die im Bescheid geforderten Beträge anpassen. Insbesondere Mieter sollten sich neue Beträge von ihrem Vermieter nennen lassen, um weitere Überzahlungen zu vermeiden.
Besser SEPA-Mandat erteilen
Sinnvoll sei es, appelliert Werkleiter Mäckel, statt eines Dauerauftrags oder einer Einzelüberweisung besser ein SEPA-Lastschriftmandat zum Begleichen der Abfallgebühren zu nutzen. „Derjenige, der unseren Gebührenbescheid für 2025, der ab der letzten Januarwoche in den Versand kommt, erhält, ist berechtigt, dem EWW ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.“ Dieses Mandat vereine die Vorteile einer einfachen, bequemen sowie zeitlich und betragsmäßig stets passende Zahlung.
Sollte eine Abbuchung, die aufgrund eines SEPA-Mandats vorgenommen wird, mal nicht korrekt erfolgt sein – was laut Mäckel bisher noch nicht vorgekommen sei – könne der abgebuchte Betrag, anders als beim Dauerauftrag oder der Einzelüberweisung, innerhalb einer Frist von acht Wochen zurückgeholt werden.
Im Falle einer unautorisierten Belastung des Kontos betrage die Frist zur Erstattung sogar 13 Monate. Mit dem SEPA-Mandat sind die Gebührenzahler also auf der sicheren Seite – und
vermeiden es, zu viel zu bezahlen.
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