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Kreis Germersheim: Ab 1. Februar Kfz-Zulassungen nur mit unterschriebenem SEPA-Mandat

29. Januar 2014 | Kategorie: Kreis Germersheim, Regional

 

Beispiel für ein SEPA-Lastschriftmandat.
Foto: scsh/die-deutsche-kreditwirtschaft.de

Die KFZ-Zulassungsbehörde des Landkreises Germersheim weist auf folgende Neuerung hin: Das SEPA-Verfahren löst die Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer ab.

Zukünftig ist nur dann eine Zulassung möglich, wenn vom Halter und vom Kontoinhaber ein unterschriebenes SEPA-Mandat vorgelegt wird.

Ab dem 1. Februar 2014 werden Fahrzeuge nur noch mit einem gültigen SEPA-Mandat zugelassen und umgeschrieben.

SEPA steht für die Vereinheitlichung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Europa und wirkt sich auch auf die KFZ-Zulassung aus. Durch das Inkrafttreten der sogenannten SEPA-Verordnung wird das bisherige Zahlungsverfahren mit Einzugsverfahren europaweit vereinheitlicht. Statt Kontonummern und Bankleitzahl kommen künftig die internationale Bankkontonummer (IBAN) und die internationale Bankleitzahl (BIC) zum Einsatz. IBAN und BIC-Code sind auf den Kontoauszügen ersichtlich oder finden sich meist auf den Bankkarten.

 Das SEPA-Formular für die KFZ-Steuer ist im Internet (www.kreis-germersheim.de) hinterlegt und kann somit heruntergeladen und ausgedruckt werden. Außerdem ist das Formular auch direkt bei der KFZ-Zulassungsbehörde in Germersheim und bei der Außenstelle in Kandel erhältlich.

Das unveränderte SEPA-Formular muss mit den Unterschriften des Kontoinhabers und des Halters des Fahrzeuges vorgelegt werden. (Falls Kontoinhaber und Fahrzeughalter identisch sind, muss die Person zweimal unterschreiben.)

Es kann nur ein Original anerkannt werden – ein Fax oder eine Kopie können nicht akzeptiert werden.

Alle vor dem 1. Februar 2014 abgegebenen Einzugsermächtigungen für die KFZ-Steuer werden automatisch umgestellt. Die Halter müssen nichts veranlassen.

Hinweis:

Eine bevollmächtigte Person ist nicht berechtigt, ein SEPA-Mandat zu unterschreiben. Zu der Zulassungsvollmacht ist zusätzlich das vom Halter und Kontoinhaber unterschriebene Original-SEPA-Formular erforderlich.

 

 

 

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