
Blick über Hauensteins Ortskern. Auch hier gilt, wer ein Dach über dem Kopf will, bezahlt Grundsteuer.
Foto: W. G. Stähle
Hauenstein (Südwestpfalz). Die wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes von Bundestag und Bundesrat im Herbst 2019 beschlossene Grundsteuerreform verursachte in ganz Deutschland erheblichen Aufwand und Kosten bei Bürgerschaft, Finanzämtern, Behörden, Kommunen und Gerichten.
Vorgesehen war unter dem Stichwort „Aufkommensneutralität“, dass es insgesamt zu keiner höheren Steuerbelastung kommen soll. Auch in Hauenstein (gleichnamige Verbandsgemeinde) wurden nun die neuen Grundsteuerbescheide verteilt, nach Auffassung der Ratsfraktionen von SPD und CDU mit höheren Hebesätzen als erforderlich und „entgegen der vereinbarten Planung“ verspätet, schildern die Fraktionssprecher Andreas Wilde (SPD) und Michael Zimmermann (CDU) in einer gemeinsamen Presseerklärung.
Man sei von Bürgern diesbezüglich angesprochen worden. „Deshalb wird die Vorgehensweise des zuständigen Beigeordneten Pust, des Bürgermeisters Mellein und der Mehrheitsfraktion der WG Hääschde (Wählergruppe) in Frage gestellt und kritisiert.“
Wollten gemäßigtere Hebesatzbeiträge
Ein von der SPD unterstützter Vorschlag der CDU-Fraktion „zu einem gemäßigteren Hebesatzbeitrag“ habe in der Gemeinderatssitzung am 16. Juni keine Mehrheit gefunden. „Es lag nicht im Interesse unserer Fraktionen, dass durch die beschlossenen Sätze der Grundsteuer im Vergleich zu den Vorjahren Mehreinnahmen entstehen, die zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden gehen, und dadurch ein zusätzlicher Überschuss zur Teilkonsolidierung des Haushalts erzielt wird.“
Grundsteuerbescheide zu spät erlassen
Mit dem zuständigen Beigeordneten Timo Pust und Bürgermeister Steffen Mellein sei in der selben Sitzung vereinbart worden, die neuen Grundsteuerbescheide noch vor den Sommerferien zu verteilen, damit die vierteljährlichen Zahlungen noch mindestens zweimal stattfinden können, schildern Andreas Wilde und Michael Zimmermann.
„Dadurch würde nicht, wie jetzt geschehen, zum Ende des Jahres nicht nur die Beträge der beiden Abschlagszahlungen, sondern auch die mit den Bescheiden eventuell fällige Grundsteuernachzahlung angefordert werden.“
Diese Zusage sei leider nicht eingehalten worden. „Auf Nachfragen in den Ortsgemeinderatssitzungen wurde immer wieder auf die Verwaltung verwiesen. Ausreden die die Bürger mit den jetzigen Grundsteuerbescheiden im Oktober leider zu spüren bekommen, denn der Grundsteuerbeitrag für geplante zwei Zahlungstermine, zuzüglich möglicher Zusatzbeiträge, sind jetzt zum 15. 11. sofort fällig.
Bei Vielen wird per Lastschrift der Betrag einfach vom Konto abgebucht. Für eine Familie, ältere Bürger oder Firmen besteht jetzt keine Chance mehr gegebenenfalls eine Ratenzahlung oder Stundung zu beantragen.
Auf Nachfrage in der Hauptausschuss-Sitzung am 6. 10. wurde dies auch vom zuständigen Beigeordneten wegen des hohen Verwaltungsaufwands abgelehnt. Unsere beiden Fraktionen betonen ausdrücklich, dass diese Vorgehensweise nicht dem entspricht was verabredet wurde und weisen jegliche Verantwortung für diese Art des Verwaltungshandelns von sich“, betonen Andreas Wilde und Michael Zimmermann. (Werner G. Stähle)

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