
Miete oder Eigentum – wer wohnt bezahlt Grundsteuer. (Gesehen in Hinterweidenthal, Südwestpfalz).
Foto: W. G. Stähle
Bad Ems / Mainz. „Die Hebesätze bei den Grundsteuern werden in Rheinland-Pfalz im laufenden Jahr deutlich steigen“, registriert das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz (Bad Ems).
Nach den bisher vorliegenden Daten der Gemeinden für 2023 errechne sich ein Anstieg um 28 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr auf den durchschnittlichen Hebesatz für die Grundsteuer A von 361 Prozent. Bei der Grundsteuer B werde ein Anstieg um 50 Prozentpunkte auf 481 Prozent erwartet und bei den Gewerbesteuern um 27 Prozentpunkte auf 377.
Betroffen hauptsächlich kleinere Gemeinden
Während sich in den kreisfreien Städten der durchschnittliche Hebesatz bei den Grundsteuern im Vorjahresvergleich um wenige Prozentpunkte erhöhe, steige er bei den kreisangehörigen (kleineren) Gemeinden im Durchschnitt um 29 bei Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) und 71 Prozentpunkte bei Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke), ergibt die Erhebung der Statistiker.
Kommunen mit niedrigen Hebesätzen müssen Nachteile hinnehmen
„Die aktuellen Anpassungen müssen auch vor dem Hintergrund des ab dem Haushaltsjahr 2023 reformierten Kommunalen Finanzausgleichs gesehen werden“, erkennt das Statistische Landesamt. „Dadurch erhalten Kommunen nach einer vorgegebenen Systematik Gelder vom Land und indirekt auch von anderen Kommunen. Die Höhe richtet sich unter anderem nach den sogenannten Nivellierungssätzen je Steuerart. Kommunen, die Hebesätze unterhalb dieses Nivellierungssatzes verwenden, müssen Nachteile hinnehmen. Bei mehr als neun von zehn Kommunen liegt im Jahr 2023 mindestens einer ihrer Hebesätze auf oder über dem jeweiligen aktuellen Nivellierungssatz. Lediglich jede zwölfte Kommune beließ alle Hebesätze unterhalb der jeweiligen Nivellierungssätze.“
„Die Landesregierung geht unschön mit uns um“
Der Ortsbürgermeister der kreisangehörigen Gemeinde Hauenstein (Südwestpfalz) beschrieb Anfang des Jahres: „Da hat sich die Landesregierung gedacht, das Geld, das ihr (die Gemeinden) von uns bekommt, müsst ihr zuerst euren Bürgern aus der Tasche ziehen. Tun wir das nicht, behandelt uns das Land als ob wir höhere Einnahmen hätten. Auch die Umlagen, die wir an die Verbandsgemeinde sowie den Landkreis abführen, werden entsprechend berechnet.“ (Wir berichteten)
FW: Kommunalpolitiker werden dem Unmut der Bürger ausgesetzt
Die Landtagsfraktion der oppositionellen Freien Wähler (FW) sieht angesichts der aktuellen Zahlen des Statistischen Landesamts zur Erhöhung der Realsteuersätze (Grundsteuern) ihre Befürchtungen bestätigt, wie deren Pressesprecher Ralf Helfenstein am 20. Oktober mitteilt.
Das sei angesichts der anhaltend hohen Inflation keine gute Nachricht für die Bürgerschaft. „Die Landesregierung ist damit der Preistreiber Nummer Eins.“ Joachim Streit, FW-Fraktionsvorsitzender und haushaltspolitischer Sprecher kommentiert: „Das neue Landesfinanzausgleichsgesetzes ist nichts anderes als eine Steuererhöhung durch die Hintertür, auch zu Lasten unserer Kommunalpolitiker, die sich nun vor Ort dem Unmut der Bürger stellen müssen und für dessen Ursprung sie nicht verantwortlich sind.“
(Werner G. Stähle)
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