Freitag, 26. April 2024

Koalition verzichtet auf Fraktionsdisziplin bei Sterbehilfe

19. Januar 2014 | Kategorie: Politik

Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin  – Die Abgeordneten des Deutschen Bundestag sollen bei dem geplanten Gesetz zur Sterbehilfe eine Gewissensentscheidung treffen können und nicht der Fraktionsdisziplin unterworfen sein.

Darüber bestehe nach Informationen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (F.A.Z./Montagsausgabe) Einigkeit in der Koalition. Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe (CDU) sagte in einem Interview, zwischen ihm und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gebe es „keinen Dissens“ in dieser Frage. „Wir sind gemeinsam der Überzeugung, dass dieses existentielle Thema im Parlament breit diskutiert und entschieden werden soll“, sagte Gröhe. „Das Thema ist bedrängend, weil es existentielle Fragen berührt. Jeder Abgeordnete wird hier dem eigenen Gewissen folgen.“

Er könne sich vorstellen, dass noch in diesem Jahr ein Gesetz zu diesem Thema verabschiedet werde. Gröhe spricht sich für ein gesetzliches Verbot jeder Form der organisierten Selbsttötungshilfe aus.

In der vergangenen Legislaturperiode hatte das von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) geführte Justizministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem nur die gewerbsmäßige, also auf Gewinnerzielung ausgerichtete Förderung der Selbsttötung, unter Strafe gestellt wird.  Auch Wolfgang Kubicki hatte gefordert, das Recht der persönlichen Entscheidung nicht zu beschneiden.  (dts Nachrichtenagentur/red)

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Ein Kommentar auf "Koalition verzichtet auf Fraktionsdisziplin bei Sterbehilfe"

  1. Friedel sagt:

    Leider kommt das Thema um das es in der Überschrift geht, im Artikel gar nicht vor. Es wird nicht mal der Begriff „Fraktionsdisziplin“ genannt. Jedenfalls macht der Artikel klar, wie kaputt unser Rechtsstaat und unsere Demokratie sind. Das Grundgesetz schreibt vor, dass Abgeordnete „Vertreter des ganzen Volkes (sind), an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Offensichtlich ist es eine Schlagzeile wert, wenn die Fraktionen bestimmen, dass dieses Gesetz ausnahmsweise mal nicht gebrochen werden soll. Ausnahmsweise sollen die Abgeordneten mal nicht dem Fraktionszwang, der hier beschönigend „Fraktionsdisziplin“ genannt wird, unterliegen. Damit wird offen zugegeben, dass man sich ansonsten normalerweise nicht ans Grundgesetz hält.