Berlin – Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat sich dafür ausgesprochen, ein geplantes Gesetz zur Sterbehilfe über Fraktionsgrenzen hinweg im Bundestag zu erarbeiten.
„Der Fraktionszwang sollte aufgehoben werden, und wir sollten interfraktionelle Anträge in den Bundestag einbringen“, sagte Maas. Das Thema Sterbehilfe sei ethisch und moralisch derart komplex, dass es sich um eine klassische Gewissensentscheidung für die Abgeordneten des Bundestages handele. „Das Plenum des Bundestages sollte dann auch der Ort sein, wo wir die politische Debatte führen“, sagte Maas, dessen Ministerium für ein solches Gesetz zuständig wäre.
Wie für das Leben brauche man auch für das Sterben menschenwürdige rechtliche Rahmenbedingungen, so der Minister weiter. Bei dem geplanten Gesetz gehe es darum, ob organisierte Sterbehilfe in Zukunft verboten werden soll. Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland nicht strafbar, weil auch der Suizid nicht strafbar ist.
Verboten ist jedoch die Mitwirkung eines Arztes bei der Selbsttötung eines Patienten. 2005 hatte Maas sich für die Möglichkeit der aktiven Sterbehilfe „in engen Grenzen“ und bei der Existenz einer entsprechenden Patientenverfügung ausgesprochen. „Ich möchte im Fall des Falles dieses Recht für mich in Anspruch nehmen können“, hatte Maas damals gesagt.
Die Koalition von Union und FDP hatte sich in der vergangenen Legislaturperiode nicht auf eine Regelung einigen können. Der neue Anlauf für ein Verbot geht nun von der Union aus. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) setzt sich dafür ein, jede Form geschäftsmäßiger Hilfe zur Selbsttötung zu verbieten.
Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) hatte sich ähnlich geäußert. Das Thema solle als interfraktioneller Antrag in den Bundestag eingebracht werden, sagte Kauder. Da die Meinungen im Bundestag aber stark auseinandergehen, kann mit Gruppenanträgen gerechnet werden. (dts Nachrichtenagentur)

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